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28.07.2010 17:56

Frankreich verabschiedet Umweltschutzgesetz Grenelle 2

Marie de Chalup Wissenschaftliche Abteilung
Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Der Senat und die Nationalversammlung haben am 28. und 29. Juni 2010 endgültig das neue Umweltschutzgesetz verabschiedet, das der Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Jean-Louis Borloo am 7. Januar 2009 vorgelegt hatte und das im Laufe des Gesetzgebungsprozesses modifiziert wurde. Der Gesetzestext "Grenelle 2" bildet eine Art juristischen Werkzeugkasten der im Rahmen des Umweltgipfels Grenelle de l’environnement (Abkommen für Umweltschutz) übernommenen Verpflichtungen (Grenelle 1).

    Das Gesetz betrifft vor allem folgende Bereiche:

    • Bauen und Wohnen
    - Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden: Einführung eines Umweltlabels, das den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden berücksichtigt und Energie- und Wasserverbrauch, CO2- und Schadstoffemissionen, Luftqualität der Innenräume und Abfallproduktion mit einrechnet
    - Anpassung des Baurechts an die Anforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung

    • Verkehr
    - Förderung nachhaltiger Verkehrsträger und entsprechende Anpassung der Gesetzgebung
    - Beschleunigung der Verfahren für die großen städtischen Nahverkehrsprojekte im Rahmen des Programms Espoir banlieue, vor allem in der Region Ile-de-France

    • Energie
    - Einführung von regionalen Klima-, Luft- und Energieplänen
    - Obligatorische CO2-Bilanz für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die in einem stark emissionslastigen Bereich tätig sind, für öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern und für Gebietskörperschaften mit mehr als 50 000 Einwohnern
    - Windparks sollen nur noch im Rahmen von Regionalplänen zum Ausbau der Windenergie gebaut werden, die die Regionen bis Ende Juni 2012 vorlegen sollen. Wenn bis dahin kein Plan vorliegt, übernimmt der Staat die Planung für die betreffende Region. Die Parks sollen zukünftig unter die Regelung für Anlagen fallen, die ein Umweltrisiko darstellen können

    • Biologische Vielfalt
    - Schaffung von "grünen Korridoren" und "blauen Korridoren" als Verbindung zwischen den geschützten Gebieten, um die natürliche oder durch den Klimawandel bedingte Artenwanderung zu ermöglichen

    • Umweltgesundheit und Abfallwirtschaft
    - Verstärkung der Schutzmaßnahmen gegen Lärm-, Strahlen- und Lichtbelastung
    - Einführung eines obligatorischen Entsorgungsplans vor dem Abbruch von Gebäuden

    Zu den zahlreichen weiteren Bestimmungen in mehr als 20 Rechtsbereichen (Stadtentwicklung, Umwelt, Bauwesen, etc.) gehören auch die schrittweise Einführung einer Produktkennzeichnung durch einen "CO2-Fußabdruck" (Ermittlung der Kosten, die durch die Treibhausgas-Emissionen eines Produktes von der Herstellung bis zur Entsorgung entstehen) sowie die Einführung einer Qualitätskontrolle für die Innenluft von Gebäuden mit Besucherverkehr. Im Rahmen der im Senat und in der Nationalversammlung verabschiedeten Änderungen soll Schülern die Nutzung von Mobiltelefonen in Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen untersagt werden. Hingegen wurde eine Bestimmung gestrichen, die die Erprobung einer City-Maut in Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern ermöglichen sollte.

    Quelle/Redakteur: Pressemitteilung der Presseabteilung der französischen Botschaft in Deutschland - 30.06.2010 - http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article4774


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Umwelt / Ökologie
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

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