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28.08.2001 14:10

NATO-Einsatz in Mazedonien: Entwaffnung ohne Paketlösung zum Scheitern verurteilt

Susanne Heinke Public Relations
Bonn International Center for Conversion (BICC)

    Der Bundestag beschließt am Mittwoch über den Einsatz von 500 Bundeswehrsoldaten im Rahmen der NATO-Operation "Essential Harvest" zur Einsammlung von UCK-Waffen in Mazedonien. Der Auftrag der Bündnistruppen ist jedoch unzulänglich und deshalb in der gegenwärtig vorgeschlagenen Form zum Scheitern verurteilt. Erfahrungen aus UN-Waffensammlungsprogrammen auf dem Balkan und aus anderen Konfliktregionen werden nicht hinreichend berücksichtigt. Auf der Grundlage umfassender Untersuchungen empfiehlt das Bonner Konversionszentrum den Bundestagsabgeordneten, sich für eine Paketlösung einzusetzen, die Voraussetzung für einen Erfolg von "Essential Harvest" ist.

    Ein mögliches Scheitern der Mission oder eine nur teilweise Erfüllung der gestellten Aufgabe erhöhen die Gefahr, dass sich mit internationaler Rückendeckung Destabilisierung und Gewalt in der Region fortsetzen. Eine unvollständige Entwaffnung der UCK droht, die substantiellen Zugeständnisse der mazedonischen Regierung an die Minderheiten, insbesondere in Bezug auf Sprachautonomie, lokale Selbstverwaltung und verstärkte Repräsentation, zunichte zu machen. Die auf 30 Tage geplante NATO-Mission kann leicht das Schicksal der OSZE-Verifikationsmission für Kosovo vom Herbst 1998 erleiden: die UCK (oder Teile von ihr) wird sich unter dem Schutzschirm der internationalen Gemeinschaft umgruppieren und den Kampf um ein Protektorat als Zwischenlösung auf dem Weg zur Abspaltung von Mazedonien weiter führen.
    Das Mandat muss dagegen glaubwürdig die Entwaffnung, Demobilisierung, Reintegration und schließlich auch die Strafverfolgung der UCK-Kämpfer umsetzen, also eine umfassende Paketlösung beinhalten:

    - Vollständige Entwaffnung. Eingesammelt werden nur Waffen, die von der UCK in Mazedonien freiwillig abgegeben werden. Die UCK gibt 2.000 bzw. 2.300 Waffen an, hält jedoch weitaus mehr Waffen vor - die Schätzungen reichen von 10.000 bis 85.000 Waffen. Ein symbolischer Akt der Waffenabgabe wiederholt die Fehler der UCK-Entwaffnung im Kosovo und im serbischen Presevo-Tal. Die NATO-Mission kann nur ein Erfolg sein, wenn alle UCK-Waffen requiriert werden. Dafür müssen Geheimdiensterkenntnisse, darunter Satellitendaten und andere Aufklärungsmissionen, bereit gestellt werden. Die Mission ist nur überzeugend, wenn sie durch Polizei und Geheimdienste der NATO-Mitglieder unterstützt wird. Es muss ein umfassendes Programm für Waffeneinsammlung geben, das illegale Waffenlager systematisch aushebt und UCK-Mitglieder notfalls auch mit Androhung und Einsatz von Gewalt entwaffnet. Die entsprechenden Risiken sind in Rechnung zu stellen, die Einheiten müssen auf mögliche Gewaltkonfrontation mit UCK-Kämpfern vorbereitet sein. Die Abgabe von Waffen muss auch mit positiven Anreizen verknüpft werden, etwa Konzepten von "waffenfreien Gemeinden", die mit Investitionen oder Infrastrukturleistungen für die Kooperation bei der Abgabe von Waffen honoriert werden.

    - Keine Entwaffnung ohne Demobilisierung. Die Demobilisierung der UCK in Mazedonien ist nicht gewährleistet. Dafür bedarf es eines umfassenden Reintegrationsprogramms, Umschulungsmaßnahmen und einer Evaluierung von UCK-Kämpfern für den Polizeidienst in albanisch-dominierten Gemeinden. Voraussichtlich wird sich - ähnlich der UCK in Kosovo - die mazedonische UCK in einen integrationswilligen und einen weiterhin gewaltbereiten Teil spalten. Alle UCK-Kämpfer müssen deshalb registriert werden, um sicher zu stellen, dass weiterhin gewaltbereite UCK-Mitglieder wegen Verletzung des Abkommens über die Entwaffnung belangt werden. Das Abkommen entbehrt in der gegenwärtigen Form jeder ernsthaften Sanktionsdrohung. Wer nach der "freiwilligen Entwaffnung" noch illegal Waffen trägt, sollte mit harten strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Die NATO-Einsatztruppe sollte diesbezüglich mit den mazedonischen Sicherheitskräften eng kooperieren.

    - Grenzkontrolle. Ein elementarer Beitrag der NATO/KFOR muss die Sicherung der mazedonisch-kosovarischen Grenze, vor allem die Verhinderung illegalen Grenzübertritts und des Waffenschmuggels sein. Die Grenzen Mazedoniens müssen unzweideutig garantiert werden.

    - Keine Prämie für Terror. Eine Generalamnestie an die UCK-Kämpfer vermittelt eine fatale Botschaft - ethnisch begründeter Terrorismus bleibt straffrei und ist ein probates Mittel, um politische Ziele qua Konfliktinternationalisierung zu erreichen. Die NATO-Staaten dürfen in Mazedonien keine anderen Maßstäbe anlegen als gegenüber der baskischen ETA in Spanien, der IRA in Nordirland oder der kurdischen PKK in der Türkei. UCK-Kämpfer, die an Gewalt gegen Zivilisten beteiligt waren, gehören vor ein Gericht. Ausnahmen von der Amnestie dürfen sich nicht allein auf systematische Kriegsverbrechen beschränken, wie sie vom Den Haager Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien verfolgt werden.

    - UCK-Quellen austrocknen - Unterstützung beenden. Auch gegen das international operierende Unterstützernetzwerk der UCK in Mazedonien muss vorgegangen werden. Die Bush-Administration hat eine Liste von UCK-Kämpfern erstellt, denen die Einreise verwehrt wird. In Deutschland fehlt entsprechendes. Bisher ist es z.B. zu keiner Sperrung der UCK-Unterstützerkonten gekommen. Im Unterschied zur PKK wird das Unterstützernetzwerk der UCK in Deutschland toleriert. Die Mission ist nur glaubwürdig, wenn es ein koordiniertes Vorgehen der NATO- und EU-Staaten gegen die internationalen Unterstützernetzwerke gibt. Westliche "private Sicherheitsfirmen", darunter aus den USA, Großbritannien und Deutschland, haben seit 1998 Trainingshilfe und logistische Unterstützung für die UCK geleistet. Gegen diese "privaten Sicherheitsfirmen" müssen international koordinierte strafrechtliche Ermittlungen wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung aufgenommen werden.

    weitere Informationen:
    Michael Dedek, PR-Leiter BICC
    Tel.: 0175 3345427
    0228/911 96-52
    E-Mail: pr@bicc.de


    Weitere Informationen:

    http://www.bicc.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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