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27.08.2010 12:05

Forum Bioethik: Äußerungspflicht zur Organspende. Sollte der Staat verlangen, dass sich jeder erklärt?

Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat

    Vorträge mit anschließender Diskussion

    Mittwoch · 27. Oktober 2010 · 18:00 Uhr s. t.
    Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal
    Markgrafenstraße 38
    10117 Berlin
    (U2 Hausvogteiplatz, U6 Stadtmitte oder Französische Straße)

    Anmeldung erforderlich bis 20. Oktober 2010 unter www.ethikrat.org.

    Für Hörgeschädigte steht während der Veranstaltung bei Bedarf ein Gebärdendolmetscher bzw. eine Simultanmitschrift zur Verfügung.

    Begrüßung

    Prof. em. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig

    Vorsitzender des Deutschen Ethikrates

    Einleitung

    Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel
    Mitglied des Deutschen Ethikrates

    Teilnehmer

    Annette Widmann-Mauz, MdB
    Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit

    Prof. Dr. med. Peter Neuhaus
    Klinik für Allgemein-, Visceral- und Transplantationschirurgie, Charité Berlin

    Prof. Dr. phil. Weyma Lübbe
    Mitglied des Deutschen Ethikrates

    Dr. med. Dipl.-Biol. Thomas Breidenbach
    Deutsche Stiftung Organtransplantation

    Marita Donauer
    Angehörige eines Organspenders

    Prof. Dr. iur. Hans Lilie
    Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Jutta Riemer
    Lebertransplantierte Deutschland e. V.

    Moderation der Podiumsdiskussion:
    Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel
    Mitglied des Deutschen Ethikrates

    Zum Thema

    Während zwei Drittel der Deutschen laut repräsentativen Umfragen grundsätzlich dazu bereit sind, nach dem Tod Organe zu spenden, verfügen nur 17 Prozent über einen Organspendeausweis. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 1.000 Menschen, denen ein Spenderorgan das Leben hätte retten können. Eine Organentnahme nach dem Tod ist derzeit allerdings nur erlaubt, wenn entweder der Betroffene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder nach seinem Tod die Angehörigen ihre Einwilligung geben.

    Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, hatte der Nationale Ethikrat, der Vorgänger des Deutschen Ethikrates, 2007 vorgeschlagen, dass alle Bürger dazu aufgefordert werden sollen zu erklären, ob sie für oder gegen die Organentnahme nach ihrem Tod sind oder ob sie dies (vorerst) nicht entscheiden wollen.

    Der Deutsche Ethikrat möchte im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum Bioethik“ eine erneute Diskussion über diesen Vorschlag anregen. Dabei geht es unter anderem um die folgenden Fragen:

    - Kann man sich auf eine Pflicht zur Solidarität berufen, um einzufordern, dass die Bürger sich im Hinblick auf ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, damit mehr Patienten versorgt werden können?
    - Wie ist die Forderung nach einer Äußerung zur Organspende vor dem Hintergrund der zunehmend diskutierten Verantwortung des Einzelnen im Gesundheitswesen zu beurteilen?
    - Welche weiteren ethischen sowie rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen ergäben sich durch die Einführung einer Äußerungspflicht?

    Nach einführenden Vorträgen zur Transplantationsmedizin, zur normativen Beurteilung eventueller Solidaritätspflichten im Bereich der Organspende und zur aktuellen Praxis des Gesprächs mit Angehörigen potenzieller Organspender sollen diese Fragen auf dem Podium und im Dialog mit dem Publikum diskutiert werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/aeusserungspflicht-zur-or... - Programm
    http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/anmeldung - Anmeldeformular


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Psychologie, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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