Keine ausreichende Rechtsgrundlage für Entzug
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hat heute der Klage von Dr. Jan Hendrik Schön gegen die Universität Konstanz wegen Entziehung des Doktorgrades stattgegeben. Wie Richter Dr. Werner Cordes bei der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, kann ein Entzug des Doktorgrades wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach den einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen nicht ausgesprochen werden.
Festzuhalten ist, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht besagt, Jan Hendrik Schön habe kein gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten begangen. Tatsächlich haben die Richter die Frage, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliege, nicht geprüft. Es wurde lediglich festgestellt, dass aus Sicht der Richter die Rechtsgrundlage für einen Entzug des Doktorgrades gegenwärtig nicht geben ist.
„Die Universität Konstanz wird nach Eingang des schriftlichen Urteils die Gründe für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts genau prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden,“ kündigt Prof. Dr. Ulrich Rüdiger, Rektor der Universität Konstanz, an. Das kann auch bedeuten, dass die Universität in Berufung geht. „Die Datenerhebung im Labor, die Dokumentation der Originaldaten und die Reproduzierbarkeit experimenteller Resultate sind weltweit anerkannte und unabdingbare Prinzipien der exakten Naturwissenschaften. Mit dem Entzug des Doktorgrades möchte die Universität Konstanz auch der fundamentalen Bedeutung dieser Prinzipien gerecht werden“, so Ulrich Rüdiger weiter, der als Physiker selbst in den Naturwissenschaften zuhause ist.
Jan Hendrik Schön erhielt im Juni 2004 von der Universität Konstanz die Aufforderung, seine ihm im Jahr 1998 verliehene Promotionsurkunde zurückzugeben. Zuvor hatte die so genannte Beasley-Kommission der Bell Laboratories (New Jersey, USA), des damaligen Arbeitgebers von Jan Hendrik Schön, als Ergebnis einer Untersuchung von 24 wissenschaftlichen Veröffentlichungen und einem unveröffentlichten Manuskript in 16 Fällen wissenschaftliches Fehlverhalten des Physikers dokumentiert. Ende September 2002 wurde Jan Hendrik Schön von den Bell Laboratories entlassen. Der Promotionsausschuss der Universität Konstanz beschloss im Januar 2004, ihm den Doktorgrad zu entziehen. Der Promotionsausschuss stützte seine Entscheidung auf den Abschlussbericht der Beasley-Kommission sowie den Ergebnissen eines Ausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der universitären Kommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ und eigenen Untersuchungen. 2004 legte Jan Hendrik Schön Widerspruch ein, 2009 reichte er Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg ein.
Kontakt:
Universität Konstanz
Kommunikation und Marketing
Julia Wandt
Telefon: 07531 / 88 - 5340
E-Mail: kum@uni-konstanz.de
http://www.uni-konstanz.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).