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03.11.1997 00:00

Erklarung: RUB-Evang.-Theol zum Fakultätentag

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Bochum, 03.11.1997 Nr. 208

    An der Einheit der Ausbildung festhalten Für mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen Erklärung der RUB-Evangelisch-Theologischen Fakultät

    In Aufnahme und Erweiterung der Resolution des Evangelisch-Theologischen Fakultätentages vom 11.10.1997 in Jena erklärt die Evangelisch-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum zu den Beschlüssen der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom Sommer 1997 über die zukünftige Personalplanung der Landeskirche im Bereich der Theologinnen und Theologen:

    Fächerkanon sichern

    1. Die Einheit der ersten und zweiten Phase der theologischen Ausbildung ist als Grundkonzeption unbedingt festzuhalten Diese Grundkonzeption ist unverzichtbar für das Selbstverständnis und die Arbeit der wissenschaftlichen Theologie in allen ihren Fächern sowie für die Sicherung des Bestandes der Evangelischen Theologie im Kanon ihrer Fächer. Die Grundkonzeption schließt ein, daß allen erfolgreichen Absolventen des Ersten Theologischen Examens, sofern sie es wünschen, das Durchlaufen der zweiten Ausbildungsphase ermöglicht wird.

    Kirche darf sich nicht auf Kosten des Nachwuchses sanieren

    2. Der Fakultätsrat vermag es nicht einzuschätzen, ob es der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Zeit faktisch unmöglich ist, diese Grundkonzeption zu realisieren, und sie also gezwungen ist, pragmatische Lösungen zu finden, die ihren realen Möglichkeiten entsprechen. Diese pragmatischen Lösungen dürfen aber nicht zur Aufgabe der Grundkonzeption führen, sondern müssen ihr so nahe wie möglich kommen.

    Eine abrupte Änderung der bisherigen Einstellungspraxis, wie sie von der Kirchenleitung beschlossen wurde, bedeutet eine erhebliche Verletzung des Prinzips der Gerechtigkeit zwischen den Generationen, insofern die jetzt und in naher Zukunft Examinierten gegenüber den früheren eklatant benachteiligt werden. Die Kirche darf ihre finanzielle Notsituation weder auf Kosten des theologischen Nachwuchses noch zum Nachteil der außertheologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sanieren. Um die Solidarität zwischen den Generationen nicht nur ein Schlagwort sein zu lassen, sollten alle diesbezüglichen Möglichkeiten auf ihre Durchführbarkeit überprüft werden.

    Die Fakultät hält es für verfehlt, die soziale und kommunikative Kompetenz Examinierter in einem knappen und womöglich einmaligen Gespräch feststellen zu wollen. Zu diesem Zweck sollten die Möglichkeiten studien- und ausbildungsbegleitender Auswertungen wahrgenommen werden.

    Die Kirche kann sich nicht selbst aus der Verantwortung für ihre Studierenden entlassen. Daher sollte denen, die nach dem Ersten Examen eine außerkirchliche Berufsperspektive suchen, und denen, die das nach dem weiten Examen müssen, weil sie nicht übernommen werden, ausreichende Hilfestellung für die nötige Umorientierung angeboten werden.

    Jeder soll selbst über seinen Berufsweg entscheiden können

    3. Die Grundkonzeption der zweiphasigen theologischen Ausbildung schließt auch nicht aus, daß Theologinnen und Theologen aus eigenem Entschluß zu beliebigen Zeitpunkten ihrer theologischen Ausbildung eigene berufliche Wege außerhalb der Kirche einschlagen. Doch sollte das ihrer eigenen Entscheidung überlassen bleiben.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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