Rechtswissenschaftler der Universität Jena ziehen positive Zwei-Jahres-Bilanz der „Mini-GmbH“
Jena (12.11.10) Für den Schritt in die Selbstständigkeit braucht es mehr als eine gute Geschäftsidee. „Bis vor wenigen Jahren benötigten Unternehmensgründer vor allem ausreichend Startkapital, um überhaupt eine GmbH gründen zu können“, sagt Prof. Dr. Walter Bayer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Mindestens 25.000 Euro Stammkapital waren nötig, um eine GmbH ins Handelsregister eintragen zu lassen. „Eine Hürde, an der viele Unternehmensgründungen bereits im Vorfeld scheiterten oder die durch formale Abwanderung ins Ausland umgangen wurde“, weiß der Direktor des Instituts für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht. Deshalb hat der Gesetzgeber das GmbH-Recht grundlegend reformiert und mit der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ eine Mini-Variante der GmbH geschaffen, bei der bereits ein Euro als Stammkapital ausreicht.
Zwei Jahre nach ihrer Einführung erweist sich die sogenannte „Mini-GmbH“ als ausgesprochenes Erfolgsmodell, so die Bilanz von Prof. Bayer und seiner Kollegen. Zum Stichtag 1. November – dem zweiten Jahrestag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes – waren insgesamt 41.014 „Mini-GmbH“ eingetragen. Die meisten davon in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Thüringenweit gibt es bisher 834 derartige Unternehmergesellschaften, so die Datenerhebungen der Jenaer Rechtswissenschaftler. „Im Bundesdurchschnitt kommt damit auf je 2.000 Einwohner– rein rechnerisch – eine ,Mini-GmbH’“, macht Thomas Hoffmann von der Universität Jena deutlich. Allein innerhalb der vergangenen zwölf Monate habe sich der in den Handelsregistern eingetragene Bestand mehr als verdoppelt, so der geschäftsführende Assistent des Instituts für Rechtstatsachenforschung.
Obwohl für die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ lediglich ein Euro als Stammkapital ausreicht, sind die Gründer verpflichtet, mindestens ein Viertel ihres Jahresgewinns als Eigenkapital zurücklegen. Erreichen diese Rücklagen die 25.000 Euro-Grenze, wird aus der „Mini-GmbH“ eine reguläre GmbH. „Von den seit 2008 gegründeten Gesellschaften mit einer minimalen Kapitaleinlage haben das mittlerweile über 1.100 geschafft“, sagt Prof. Bayer. Nach wie vor halte der Trend in Richtung „Mini-GmbH“ an, konstatiert der Jenaer Rechtswissenschaftler. Die bisherigen Entwicklungen lassen kein Abflachen der Gründungszahlen erkennen. „Damit wird sicher bald schon die 50.000er Marke an Unternehmergesellschaften vermeldet werden können“, so Bayer.
Die Anzahl der „Mini-GmbH“ – nach Bundesländern – wird vom Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Uni Jena jeweils monatsaktuell zur Verfügung gestellt unter: http://www.rewi.uni-jena.de/Forschungsprojekt_Unternehmergesellschaft-page-15120.html.
Kontakt:
Prof. Dr. Walter Bayer
Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942140
E-Mail: w.bayer[at]recht.uni-jena.de
http://www.rewi.uni-jena.de/Forschungsprojekt_Unternehmergesellschaft-page-15120...
http://www.uni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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