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29.11.2010 15:56

Anerkennung der Ausbildungsinhalte von Bürokaufleuten

Stefan Parsch M. A. Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Brandenburg

    Fachhochschule Brandenburg gehört im Bereich der pauschalen Anrechnung von Kompetenzen zu den Vorreitern unter den staatlichen Hochschulen in Deutschland

    Ab sofort können an der Fachhochschule Brandenburg (FHB) Ausbildungsinhalte des von den Industrie- und Handelskammern (IHK) geprüften Berufsabschlusses Bürokaufmann/-frau pauschal anerkannt werden – das ist bisher nur an sehr wenigen staatlichen Hochschulen in Deutschland möglich. In vier Modulen des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre (BWL) ergaben sich Anrechnungspotentiale, 1. Wirtschaftsinformatik, Medien und DV*-Grundlagen, 2. BWL II, Operations und Marketing, 3. Externes Rechnungswesen und 4. Internes Rechnungswesen. Ab sofort können sich Ausbildungsabsolventen der oben genannten Ausbildung diese vier Module mit Zusatzleistungen, d.h. Hausarbeit oder Präsentation in den jeweiligen Bereichen anerkennen lassen. Dies gilt für alle Interessenten, welche die Berufsausbildung innerhalb der vergangenen vier Jahre abgeschlossen haben.

    Bestandteil der Bologna-Reform in Brandenburg ist das Bestreben, die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungswegen zu erhöhen. Dazu werden die Inhalte beliebter Ausbildungsberufe aus den Bereichen Wirtschaft und Technik hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit den Modulen der Studienrichtungen überprüft. Im Falle der Gleichwertigkeit sollen einige Module eines Studiums für alle Absolventen einer Ausbildung bzw. Weiterbildung angerechnet werden. Die nächsten Ausbildungsberufe, die im Innopunkt-Projekt „Weitersehen – Weiterbilden – Weiterkommen“ geprüft werden, sind im Fachbereich Wirtschaft der IT-Systemkaufmann im Hinblick auf den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik, der Bankkaufmann (IHK) und der Kaufmann für Groß- und Außenhandel (IHK) auf den Bachelor BWL und im Fachbereich Technik der Mechatroniker/-in und der Elektroniker/-in.

    Die FHB bietet beruflich qualifizierten Studieninteressierten die Möglichkeit, auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufzunehmen. Voraussetzungen für die fachgebundene Zulassung ohne Abitur sind an der FHB ein Abschluss der Sekundarstufe I (oder ein gleichwertiger Abschluss), eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und eine darauf aufbauende, mindestens zweijährige Berufserfahrung. Alternativ für die letztgenannte Voraussetzung können das Bestehen der Meisterprüfung oder der Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf herangezogen werden.

    Das Projekt bietet zudem Studienabbrechern Beratung zu einer beruflichen Perspektive an. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, auch unter Anrechnung seiner im Studium erbrachten Leistungen zu einem qualifizierten (Berufs-)Abschluss zu kommen.

    Wer Beratungsbedarf hat oder Fragen zum Projekt, kann sich unter der Telefonnummer 03381/ 327364 bei der Projektleiterin Ursula Schwill oder einem der Mitarbeiter/innen melden und unter der Internetseite „www.weiterkommen-in-brandenburg.de“ informieren.

    * Datenverarbeitung


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter
    Wirtschaft
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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