Die Universität Konstanz geht in Sachen Schön in Berufung
Die Universität Konstanz geht gegen das Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg wegen Entziehung des Doktorgrades im Fall des Physikers Dr. Jan Hendrik Schön in Berufung. Nach eingehender Analyse des am 27. Oktober 2010 schriftlich eingegangenen Urteils des Verwaltungsgerichts kam die Universitätsleitung zu der Überzeugung, dass es aus übergeordneten Gesichtspunkten notwendig sei, gegen die stattgegebene Klage Berufung einzulegen. „Vor dem Hintergrund der Bedeutung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Jan Hendrik Schön können wir dieses Urteil nicht akzeptieren. Mit der Berufung geht es um die grundsätzliche Frage, wie Universitäten auf schwere wissenschaftliche Vergehen reagieren können“, begründete Rektor Prof. Dr. Ulrich Rüdiger den Schritt der Universität.
Jan Hendrik Schön reichte 2009 Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen den Entzug des Doktorgrades durch die Universität Konstanz ein. Die 1. Kammer gab der Klage statt, ohne allerdings auf das wissenschaftliche Fehlverhalten einzugehen. Aus Sicht der Richter war die Rechtsgrundlage für einen Entzug des Doktorgrades nicht gegeben. Nach Prüfung der Urteilsgründe kommt die Universität Konstanz jedoch zur Überzeugung, dass das Urteil die Interessensabwägung zwischen Jan Hendrik Schön und der Universität Konstanz völlig einseitig zulasten der Universität vorgenommen hat. „Die Berufung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg“, erklärt Rektor Ulrich Rüdiger. „Wir sind zuversichtlich, dass eine obergerichtliche Entscheidung den unabdingbaren Prinzipien korrekten wissenschaftlichen Verhaltens Geltung verschaffen wird.“
Jan Hendrik Schön erhielt im Juni 2004 von der Universität Konstanz die Aufforderung, seine ihm im Jahr 1998 verliehene Promotionsurkunde zurückzugeben. Zuvor hatte die so genannte Beasley-Kommission der Bell Laboratories (New Jersey, USA), des damaligen Arbeitgebers von Jan Hendrik Schön, als Ergebnis einer Untersuchung von 24 wissenschaftlichen Veröffentlichungen und einem unveröffentlichten Manuskript in 16 Fällen wissenschaftliches Fehlverhalten des Physikers dokumentiert. Ende September 2002 wurde Jan Hendrik Schön von den Bell Laboratories entlassen. Der Promotionsausschuss der Universität Konstanz beschloss im Januar 2004, ihm den Doktorgrad zu entziehen. Der Promotionsausschuss stützte seine Entscheidung auf den Abschlussbericht der Beasley-Kommission sowie den Ergebnissen eines Ausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der universitären Kommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ und eigenen Untersuchungen. 2004 legte Jan Hendrik Schön Widerspruch ein, 2009 reichte er Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg ein.
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