Professoren und Studierende der der Universität Rostock begrüßen die bevorstehende Novellierung des Landeshochschulgesetzes (LHG) durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommerns.
Der Gesetzesentwurf, der noch im Dezember verabschiedet werden soll, sieht vor, dass der Diplomabschluss auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin erhalten bleibt. So können Absolventen von 10-semestrigen Masterstudiengängen künftig auf Antrag auch ein Diplomzeugnis erhalten. Insbesondere Absolventen ingenieurtechnischer Masterstudiengänge begrüßen es in diesem Zusammenhang, dass ihnen nun statt des fachunspezifischen akademischen Grades „Master of Science" auf Antrag der in Deutschland, Europa und der Welt etablierte und hoch angesehene Titel des „Dipl.-Ing." erneut verliehen und als akademischer Grad geführt werden kann.
Von dieser Neuerung profitieren an der Universität Rostock besonders die Studierenden der technischen Masterstudiengänge an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik sowie der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik.
„Wir bitten die Landtagsabgeordneten, der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zuzustimmen. „Die Novellierung des LHG verbessert den Bologna-Prozess, erleichtert die Akkreditierung von Studiengängen und schafft Integration in der Hochschulmedizin. Die Wiederbelebung des Diplom-Ingenieurs verbessert die Berufschancen unserer Studierenden und den Ruf der Hochschulen unseres Landes“, sagte Rektor Prof. Dr. Wolfgang Schareck.
An der Universität Rostock studieren derzeit etwa 2500 Studierende in technischen Bachelor-/Masterstudiengängen. Für sie und zukünftige Studierende an den technischen Fakultäten der Universität Rostock wird nun wieder die Möglichkeit zur Erlangung des akademischen Grades „Dipl.-Ing." als Alternative zum Masterabschluss bestehen.
Kontakt:
Universität Rostock
Presse+Kommunikation
Dr. Ulrich Vetter
Telefon: +49 (0)381 498 1013
Mail: ulrich.vetter@uni-rostock.de
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