Bonn, 14.12.2010
Aussetzung von Wehr- und Zivildienst: Bund und Länder wollen die zusätzlichen Studienanfänger über das System des Hochschulpakts finanzieren
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in einem Eilverfahren entschieden, die durch ein Aussetzen von Wehr- und Zivildienst zu erwartenden zusätzlichen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpaktes zu finanzieren.
Bund und Länder gehen nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des von der Bundesregie-rung geplanten Aussetzens von Wehr- und Zivildienst von 34.600 bis 59.000 weiteren zusätz-lichen Studienanfängern in den Jahren 2011 bis 2015 aus, je nach Ausgestaltung und Inan-spruchnahme der von der Bundesregierung vorgesehenen Freiwilligendienste. Bei 26.000 € pro zusätzlichen Studienanfänger würde hierdurch für die Finanzierung des Hochschulpaktes ein Mehrbedarf in Höhe von rund 0,9 bis 1,5 Mrd. Euro in den Jahren 2011 bis 2018 entste-hen.
Die GWK-Vorsitzende Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan betonte: “Der Hochschulpakt ist eine verlässliche Basis für ein bedarfsgerechtes Studienangebot. Die Bun-desregierung wird daher – gemeinsam mit den Ländern – den Hochschulpakt weiterentwi-ckeln, damit bereits ab dem kommenden Jahr die zusätzlichen Studienanfänger gute Studien-bedingungen und Studienchancen erhalten. Dafür stellt der Beschluss die Weichen“.
Der stellvertretende Vorsitzende der GWK, Berlins Wissenschaftssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: „Die Ländergemeinschaft geht davon aus, dass kurzfristig zusätzliche Mittel für den Hochschulpakt bereitgestellt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass den jungen Menschen, die jetzt kurzfristig einen Studienplatz suchen, die Möglichkeit zur Aufnahme eines Studiums geboten wird. Wir sind bereit, unbürokratisch mit den Hochschulen Absprachen zu treffen, wie dies mit einer so kurzen Planungszeit ermöglicht werden kann.“
Wie im System des Hochschulpakts mit den Auswirkungen einer Aussetzung umzugehen ist wird Gegenstand weiterer Beratungen von Bund und Ländern sein.
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