Auf seiner 65. Sitzung in Bonn hat der Akkreditierungsrat den Zugang für Hochschulen zum Verfahren der Systemakkreditierung erleichtert.
Ab sofort müssen Hochschulen nicht mehr eine bestimmte Anzahl akkreditierter Studiengänge vorweisen können, um zum Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen zu werden.
Außerdem beschloss der Akkreditierungsrat zwei weitere weitreichende Änderungen an den Verfahrensregeln:
• Die Programmstichprobe wird auf in der Regel drei Studiengänge beschränkt.
• Akkreditierungen sind auch unter Auflagen möglich.
Zu den Beschlüssen erklärte der Vorsitzende des Akkreditierungsrates Professor Dr. Reinhold R. Grimm: „Die drei geänderten Bestimmungen wirkten sich eindeutig prohibitiv aus. Hochschulen, die an sich an der Systemakkreditierung interessiert waren, nahmen Abstand von dem neuen Akkreditierungsverfahren, da ihnen der Aufwand zu groß erschien. In vielen Gesprächen trugen Hochschulleitungen diese Bedenken an den Akkreditierungsrat heran. Es bestand daher unmittelbarer Handlungsbedarf, um die Einführung des neuen Verfahrens der Systemakkreditierung zu unterstützen.“
Die Beschlüsse sind Teil eines zweistufigen Verfahrens zur Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland.
Der Akkreditierungsrat wird in einem zweiten Schritt auf der Grundlage der Erfahrungen aus den ersten Verfahren der Systemakkreditierung schnellstmöglich eine erste Evaluierung durchführen und gegebenenfalls Veränderungen an den Regeln vornehmen. Das Ziel ist es, Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Verfahrensregeln und Entscheidungskriterien zu gewährleisten sowie die Eigenverantwortung der Hochschulen in der Qualitätsentwicklung und der Gewährleistung vorgegebener Standards zu stärken. Der Akkreditierungsrat begleitet und evaluiert die ersten Verfahren der Systemakkreditierung.
Dabei stehen
• die Effektivität der Merkmalstichprobe,
• die konkrete Verfahrensausgestaltung durch Agenturen, sowie die
• Qualität/Vorbereitung der Gutachter im Zentrum.
Darüber hinaus wird der Akkreditierungsrat bereits vor Fälligkeit der ersten Halbzeitstichproben diese mit dem Ziel eines geringeren Aufwands und größerer Aussagekraft für die hochschulinterne Qualitätsentwicklung überarbeiten.
Auch in den Programmakkreditierungen wird der Akkreditierungsrat den Aufwand für die Hochschulen reduzieren.
Die ersten Reakkreditierungsverfahren zeigen, dass erst in diesen einige der zentralen qualitätsrelevanten Fragen beantwortet werden können. Dazu gehören die Studierbarkeit, die tatsächliche studentische Arbeitsbelastung, die Berufsrelevanz der Qualifikationsziele, aber auch ob aus den internen Qualitätssicherungsverfahren Maßnahmen abgeleitet wurden.
Demgegenüber sind die Verfahren der erstmaligen Akkreditierung zu aufwendig.
Der Akkreditierungsrat wird daher in Kooperation mit den Agenturen bis zum Sommer 2011 für die erstmalige Akkreditierung eines Studiengangs den Dokumentationsaufwand der Hochschulen vermindern und die Begutachtung verschlanken.
Die Beschlüsse des Akkreditierungsrates werden auf der Website des Akkreditierungsrates veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Achim Hopbach
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
hopbach@akkreditierungsrat.de
www.akkreditierungsrat.de
http://www.akkreditierungsrat.de
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Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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