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05.01.2011 13:27

Ruf an die Universität Heidelberg abgewehrt: Matthias Jacobs bleibt an der Bucerius Law School

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Zehnter Ruf in Folge abgewehrt

    Professor Dr. Matthias Jacobs, seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, hat einen Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht abgelehnt.

    Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School: "Ein Ruf von der Universität Heidelberg ist eine große Auszeichnung. Dass wir Angebote selbst so altehrwürdiger und exzellenter Universitäten abwehren können, macht uns stolz. Es ist den hervorragenden Bedingungen in Forschung und Lehre, sicherlich aber auch dem ‚Spirit’ unserer Hochschule zu verdanken, dass wir nunmehr zum zehnten Mal in Folge eine Wegberufung von Bucerius-Professoren abwenden konnten."

    Matthias Jacobs wurde 1965 in Wiesbaden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 1992 absolvierte er das Erste Staatsexamen und 1996 das Zweite Staatsexamen. Von 1993 bis 1999 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und von 1999 bis 2004 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht (Professor Dr. Dres. h.c. Horst Konzen).

    Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der „Schule des deutschen Rechts“ der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des Europäischen Graduiertenkollegs „Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa“ (beides gemeinsame Projekte der Juristischen Fakultäten der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Jagiellonen-Universität Krakau und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz).

    1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert, 2004 mit einer Untersuchung über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens – Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“ für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz habilitiert. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Mannheim im Sommersemester 2004 und einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Bielefeld im Wintersemester 2004/2005 wurde er zum 1. April 2005 an die Bucerius Law School berufen. Im August 2007 lehnte er einen Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht sowie ein weiteres Fach, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht ab.

    Die Forschungsschwerpunkte von Matthias Jacobs liegen im Arbeitsrecht, dort vor allem im kollektiven Arbeitsrecht, aber auch im allgemeinen Zivilrecht, dort besonders im Schuldrecht, und im Zivilverfahrensrecht, insbesondere im Arbeitsverfahrensrecht. Er hält Vorträge zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts.

    Matthias Jacobs ist Mitglied der Zivilrechtslehrervereinigung, der Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer, der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer, des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V., des Deutschen Hochschulverbands und des Justizprüfungsamtes beim Hanseatischen Oberlandesgericht.


    Weitere Informationen:

    http://www.law-school.de/prof_dr_matthias_jacobs.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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