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22.10.2001 13:29

Öffentliche Diskussion zur Rasterfahndung

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Das Thema Rasterfahndung beunruhigt die deutschen Hochschulen: Was passiert mit den Daten der Studierenden, die die Hochschulen weitergeben müssen? Das Rektorat der Ruhr-Universität und der AStA laden am 25.10. zu einer öffentlichen Diskussion in die Ruhr-Universität ein.

    Bochum, 22.10.2001
    Nr. 312

    Rasterfahndung: Öffentliche Diskussion
    Rektorat und AStA der Ruhr-Universität laden ein
    "Sicherheit und Bürgerrechte in einer offenen Gesellschaft"

    Das Thema Rasterfahndung beunruhigt die deutschen Hochschulen: Was passiert mit den Daten der Studierenden, die die Hochschulen weitergeben müssen? Das Rektorat der Ruhr-Universität und der AStA stellen sich den Fragen und Sorgen der Mitglieder der RUB. Rektor Prof. Dr. Dietmar Petzina und AStA-Vorsitzende Verena Witte laden ein zu einer öffentlichen Diskussion "Rasterfahndung: Sicherheit und Bürgerrechte in einer offenen Gesellschaft" (Donnerstag, 25. Oktober 2001, ab 16 Uhr im Hörsaalzentrum Ost, HZO 50). Vertreter der Medien sind herzlich willkommen.

    Teilnehmer der Diskussion

    Die öffentliche Diskussion moderiert Prof. Dr. Wilhelm Bleek (Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB): Als Teilnehmer sind vorgesehen: Prof. Dr. Dietmar Petzina, Heiko Jansen (AStA der RUB), Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind (Juristische Fakultät der RUB), Kerstin Puschke (fzs, Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften) sowie Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster (Rektor der Evangelischen Fachhochschule Bochum).

    Richterliche Anordnung bedingt Datenherausgabe

    Seit den Terroranschlägen auf die USA ist in Deutschland die so genannte Rasterfahndung wieder in aller Munde. Zum Zwecke dieses automatischen Abgleichs von personengebundenen Daten wandte sich die Polizei Bochum auch an die Leitung der Ruhr-Universität Bochum: Die Ruhr-Universität hat inzwischen die Daten aller männlichen Studierenden der Geburtsjahrgänge 1960-83 herausgegeben. Grundlage für die Weitergabe der Daten ist eine Anordnung des Amtsgerichts Düsseldorf. Diese verpflichtet u. a. auch die anderen Bochumer Hochschulen zur Weitergabe von Daten ihrer Studierenden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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