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02.02.2011 15:06

TU Berlin: "Autonomiegedanke wird konterkariert" / Stellungnahme des AS

Stefanie Terp Presse- und Informationsreferat
Technische Universität Berlin

    Stellungnahme des Akademischen Senats zur anstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes

    Die TU Berlin hat in den vergangenen 10 Jahren die bisher gewährte Autonomie mit herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre gerechtfertigt. Der Akademische Senat ist bestürzt darüber, dass die vorgeschlagene Novelle des BerlHG durch übertriebene Detailregelungen jegliche Unterstützung des Autonomiegedankens von Hochschulen konterkariert und darüber hinaus die Finanzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht berücksichtigt. Die Konkurrenzfähigkeit der TU Berlin im nationalen wie auch im internationalen Vergleich würde – im Gegensatz zu einer Vielzahl anders lautender Äußerungen der Politik – nachhaltig geschwächt.

    Als Beispiel sei hier nur ein Punkt aus der BerlHG-Novelle herausgegriffen:

    Die angestrebte Einführung neuer Personalkategorien wie Hochschuldozent/in und Wiss. Mitarbeiter/in für die Lehre stellt einen Angriff auf die für eine Universität wie die TU Berlin unabdingbare Einheit von Forschung und Lehre dar. Sie wird von der TU Berlin kategorisch abgelehnt.

    Sie bedeutet neben dem Einfluss auf den Charakter einer Universität gleichzeitig die erneute Vorbereitung zukünftiger Budgetkürzung auf gesetzlicher Basis, da mit reduzierten Personalkosten formal die gleiche Anzahl Studierender betreut werden könnte. Bildung in hauptsächlich natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen hat jedoch nachweislich einen spezifischen Charakter, der in hohem Maße abhängig ist von der engen Verflechtung von Forschung und Lehre und ist dementsprechend für eine solche formale Betrachtung ungeeignet. Nachweislich würde sich die Qualität der Lehre in unverantwortlicher Weise verschlechtern, wenn an der vorliegenden Novelle festgehalten wird.

    Der Akademische Senat der TU Berlin begrüßt, dass das Präsidium öffentlich scharfe Kritik an der geplanten Gesetzesnovelle äußert und fordert es auf, auch weiterhin alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, gegen die geplante Reform des Gesetzes vorzugehen. Er bittet gleichzeitig auch das Kuratorium, das Präsidium diesbezüglich zu unterstützen und auch seinen eigenen Einfluss auf die Politik geltend zu machen.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: steffi.terp@tu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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