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03.02.2011 13:59

Plagiat mit Folgen

Marco Finetti Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    DFG-Hauptausschuss spricht „schriftliche Rüge“ gegen zwei Wissenschaftler aus

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht ein weiteres Mal Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten von Antragstellern. Der Hauptausschuss von Deutschlands zentraler Forschungsförderorganisation sprach auf seiner Sitzung am 3. Februar 2011 in Bonn eine „schriftliche Rüge“ gegen zwei Professoren aus. Die beiden Wissenschaftler hatten in einem gemeinsamen Förderantrag umfangreiche Passagen aus einer Arbeit eines anderen Wissenschaftlers übernommen, ohne dies kenntlich zu machen. Dies stellt nach Auffassung des Hauptausschusses ein Plagiat und damit ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Mit seiner Rüge folgte der Hauptausschuss einer Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

    Die wörtliche Übernahme fremder Texte ohne Zitation durch die beiden Wissenschaftler war während der Begutachtung ihres Förderantrags aufgefallen, woraufhin die DFG eine Untersuchung ihres zuständigen Ausschusses einleitete. In dieser erklärten die beiden Betroffenen, der Antrag sei arbeitsteilig und auch unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellt worden. Diese Einlassung kann nach Ansicht der DFG den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens jedoch nicht entkräften. Auch wenn Antragsvorbereitungen häufig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgenommen werden, stammt der Antrag letztlich von den Antragstellern. Selbst für den Fall von Versäumnissen der Mitarbeiter sind diese in der Außenwirkung den Antragstellern zuzurechnen.

    Nach Auffassung des DFG-Hauptausschusses ist den beiden Antragstellern vielmehr ein „grob fahrlässiges Handeln“ vorzuwerfen. „Beide hätten als erfahrene Wissenschaftler auf Fremdzitate hinweisen müssen. Dies ist ein elementarer Grundsatz in der Wissenschaft und gilt hier umso mehr, als mit dem Antrag Fördermittel eingeworben werden sollten“, stellte DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek nach der Entscheidung des Hauptausschusses fest. „Die DFG bringt ihren Antragstellerinnen und Antragstellern einen hohen Vertrauensvorschuss entgegen und erwartet dafür ein entsprechend redliches Verhalten.“ Die beiden Antragsteller hätten als Vorgesetzte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen müssen. Gegenüber der DFG und den Geldgebern hätten sie die Pflicht gehabt, den Antrag selbst kritisch durchzusehen.

    Weiterführende Informationen

    Informationen zum Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter:
    www.dfg.de/dfg_profil/gremien/hauptausschuss/untersuchung_fehlverhaltens/index.html

    Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
    Dr. Kirsten Hüttemann, Justitiariat, Tel. +49 228 885-2827, Kirsten.Huettemann@dfg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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