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07.11.2001 11:13

HRK stimmt internationalen Abkommen zu

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Das 195. Plenum der HRK hat am 6. November in Bonn dem Abschluss von bilateralen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland über die "Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich" - kurz: Äquivalenzabkommen - zugestimmt. Neben drei neuen Abkommen (Volksrepublik China, Lettland, Slowakei) sind darunter auch vier Neufassungen bestehender Vereinbarungen (Österreich, Polen, Schweiz, Ungarn).

    Die Abkommen erleichtern und fördern die internationale studentische Mobilität durch Vereinbarungen über die "Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungen und Hochschulabschlüssen", die bei Studien an ausländischen Hochschulen absolviert oder erworben werden. Sie betreffen auch die Anerkennung und Vereinfachung der (staatlichen) Genehmigungen zur Führung ausländischer Grade in Deutschland.

    Die Vereinbarungen sind Regierungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland; angesichts verteilter Zuständigkeiten im Hochschulbereich sind jedoch die Länder und die Hochschulen an der Aushandlung und Ausführung beteiligt. Über die Prüfungsordnungen sind die Hochschulen gehalten, die Bestimmungen bei Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen über ausländische Studienleistungen zu berücksichtigen.

    Das Abkommen mit der Volksrepublik China ist die erste staatliche Vereinbarung mit einem außereuropäischen Staat. Die Abkommen mit Lettland und der Slowakei erweitern den Kreis von Vereinbarungen, die mit anderen mittel- und osteuropäischen Staaten - Ungarn, Polen, Russland - bestehen. Die Änderungsabkommen mit Österreich, Polen, der Schweiz und Ungarn tragen Veränderungen im Hochschulbereich in diesen Staaten und auch in Deutschland Rechnung, indem die Anerkennung von Fachhochschulstudien und der neuen gestuften Abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor, Magister/Master) aufgenommen oder verbessert werden.

    Weitere staatliche Äquivalenzabkommen bestehen mit Frankreich, den Niederlanden, Italien und Spanien. Außerhalb Europas hat die HRK mit Hochschulvereinigungen verschiedener Staaten ähnliche Vereinbarungen zur Anerkennung und Anrechnung von Studien und akademischen Abschlüssen getroffen (Australien, Brasilien, Chile, Indien, Mexiko, Ukraine, USA, in Kürze voraussichtlich Südafrika).


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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