Institut für Notarrecht der Universität Jena veranstaltet am 8. April Symposium zur BGB-Gesellschaft / Anmeldeschluss: 20. März 2011
Gesetze und Verordnungen sollen im besten Fall das Leben erleichtern und für klare Regeln sorgen. Manchmal schaffen neue Gesetze jedoch Verwirrung und werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten können. „Der Bundesgerichtshof hat 2001 entschieden, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig sein kann“, sagt Prof. Dr. Walter Bayer vom Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Damit, so Bayer, sei eine lang umstrittene Rechtsfrage entschieden worden. In konsequenter Anwendung dieser Entscheidung heißt es seit 2008, dass Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) damit zugleich grundbuchfähig sind. Soweit die Theorie.
Weil Gesellschaften bürgerlichen Rechts – die von den Juristen auch als BGB-Gesellschaften bezeichnet werden – nicht die Möglichkeit haben, ihre Gesellschafter in ein Register einzutragen, ergeben sich in der täglichen Rechtspraxis mannigfache Probleme. Diesen Problemen widmet das von Bayer geleitete Institut für Notarrecht unter dem Titel „Die BGB-Gesellschaft im Grundbuch“ sein nunmehr 6. Symposium. Eingeladen sind alle Interessierten am Freitag (8.4.) ab 10.00 Uhr in die Rosensäle der Universität Jena (Fürstengraben 27).
„Auf Basis der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kam die GbR zwar ins Grundbuch hinein, aber schwer wieder heraus“, sagt Walter Bayer. Ein Dilemma, dem der Gesetzgeber im August 2009 mit einem neuen Gesetz abhelfen wollte. Dieses Gesetz, kurz ERVGB, schuf wiederum neue Probleme. So ist seither heftig umstritten, welche Anforderungen das Gesetz an den Nachweis von Existenz und Identität der Gesellschaft sowie der Vertretungsberechtigung stellt.
Diese und weitere Fragen sollen auf dem Symposium erörtert werden. Als erstes spricht hierzu Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter Ulmer von der Universität Heidelberg über „Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – Für und Wider aus dogmatischer und rechtspraktischer Sicht“. Prof. Dr. Martin Häublein von der Universität Innsbruck untersucht dann die Praxistauglichkeit des Paragrafen 899a BGB in Bezug auf die BGB-Gesellschaft und Veräußerung. Der Notarassessor PD Dr. Christoph Reymann, LL.M. Eur., vom Deutschen Notarinstitut in Würzburg spricht über „BGB-Gesellschaft und Erwerb – Nachweise im Anwendungsbereich des § 20 GBO“.
Zur Klärung der Nachweisprobleme werde aktuell eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet, womöglich bedarf es aber auch einer Reaktion des Gesetzgebers, sagt Prof. Bayer. Gemeinsam mit dem Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, dem früheren Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Dr. h. c. Hans-Joachim Bauer und dem Präsidenten der Thüringer Notarkammer Prof. Dr. Stefan Hügel wird Bayer ab 16.15 Uhr eine Podiumsdiskussion führen, die das gesamte Problemfeld des Symposiums aufnehmen wird.
Interessenten können sich noch bis zum 20. März für das Symposium anmelden beim Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena, Tel. 03641 / 942510, E-Mail: notarinstitut[at]uni-jena.de.
Kontakt:
Prof. Dr. Walter Bayer
Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel. 03641 / 942510
E-Mail: notarinstitut[at]uni-jena.de
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Prof. Dr. Walter Bayer ist Direktor des Instituts für Notarrecht an der Universität Jena, das am 8. ...
Foto: Peter Scheere/FSU
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Prof. Dr. Walter Bayer ist Direktor des Instituts für Notarrecht an der Universität Jena, das am 8. ...
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