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10.05.2011 16:29

DJI erforscht Motive für und gegen gemeinsame Sorgeerklärung nicht miteinander verheirateter Eltern

Andrea Macion Öffentlichkeitsarbeit/Wissenschaftliches Referat beim Vorstand
Deutsches Jugendinstitut e.V.

    Nach einem Kompromissvorschlag, den das Bundesjustizministerium (BMJ) im Februar 2011 vorlegte, soll in Zukunft das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Eltern zur Regel werden, wenn dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Bislang erhielten unverheiratete Mütter automatisch das alleinige Sorgerecht. Die Väter hatten keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.

    In Deutschland ist eine Eheschließung immer seltener die Voraussetzung für die Geburt eines Kindes. Etwa bei jedem dritten Kind, das in Deutschland geboren wird, sind die Eltern nicht miteinander verheiratet. In den ostdeutschen Bundesländern ist dies wesentlich häufiger der Fall als in den westdeutschen, insbesondere den südwestlichen Bundesländern, aber auch hier ist die Tendenz steigend. Pro Jahr kommen insgesamt rund 220.000 neue Fälle hinzu, für die sich die Frage nach der Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts stellt und die von einer Novellierung des Sorgerechts betroffen sind.

    Derzeit machen zwischen 50 und 60 Prozent der unverheirateten Eltern von der Möglichkeit Gebrauch, vor dem Jugendamt oder einem Notar die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären. Für das Gros der zusammenlebenden Eltern ist die übereinstimmende Sorgeerklärung ein völlig selbstverständlicher Akt, der ihre momentane Lebenssituation als Familie abbildet, so das Ergebnis des interdisziplinären Forschungsprojekts "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" vom Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). In dieser repräsentativen deutschlandweiten Untersuchung wurden im Auftrag des Bundesjustizministeriums die Lebenswirklichkeiten nicht miteinander verheirateter Eltern bei Geburt eines Kindes und ihre Beweggründe für oder gegen die Abgabe einer übereinstimmenden Sorgeerklärung erforscht.

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die ab Geburt des Kindes zusammenleben, angemessen erscheint. Die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts dürfte nach Einschätzung des Forschungsteams für diese Elternpaare sogar zu einer Entlastung führen, da Paare insbesondere direkt nach der Geburt eines Kindes ohnehin mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert seien und so zusätzlicher bürokratischer Aufwand entfiele. Problematischer sei die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern ohne gemeinsame Partnerschaft. Denn hier könne das gemeinsame Sorgerecht auch zum Konfliktherd werden, erklärt Maria Burschel (DJI), die den qualitativen Untersuchungsteil der Studie durchführte, im Interview mit DJI Online.

    Laut DJI-Studie vermissen viele Mütter eine gleichberechtigte Verteilung und tatsächliche Wahrnehmung der alltäglichen elterlichen Sorge und Pflichten und sähen diese gern an die Vergabe des Sorgerechts geknüpft. Doch damit würde man laut Burschel das Sorgerecht überfordern, denn es soll und kann nicht den Alltag zerstrittener Eltern regeln. Verantwortungsvolle gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes setzt reife Eltern-Persönlichkeiten voraus. Dies gilt umso mehr, wenn Eltern getrennt leben.

    Ähnlich wie das Team der Studie plädiert auch die Familienrechtsexpertin und ehemalige Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, gegenüber DJI Online für die vom BMJ vorgeschlagene unbürokratische Erlangung der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht. Denn einige Mütter lehnten das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr sei, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert seien oder Bürokratie vermeiden wollten. Das vom BMJ vorgelegte Kompromissmodell, so Peschel-Gutzeit weiter, fördere eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern.


    Weitere Informationen:

    http://www.dji.de/thema/1105


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Psychologie, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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