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18.05.2011 09:51

Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Service des WSI-Tarifarchivs

    Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

    In neun Wirtschaftszweigen gibt es derzeit tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. In diesen Branchen sind rund 2,2 Millionen Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Die tariflichen Mindestlöhne bewegen sich zwischen 6,53 Euro im ostdeutschen Wach- und Sicherheitsgewerbe und 12,95 Euro für die Fachwerker im westdeutschen Bauhauptgewerbe (siehe Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Mindestlöhne nach dem AEntG erfassen alle Betriebe, auch die aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Die aktuell gültigen Mindestlöhne, die zum Teil regional und nach Qualifikation gestaffelt sind, betragen:

    - Abfallwirtschaft: 8,24 Euro
    - Bauhauptgewerbe: 9,50 - 12,95 Euro
    - Dachdeckerhandwerk: 10,80 Euro
    - Elektrohandwerk: 8,40/9,70 Euro
    - Gebäudereinigerhandwerk: 7,00 - 11,13 Euro
    - Maler- und Lackiererhandwerk: 9,50/11,50 Euro
    - Pflegedienste: 7,50/8,50 Euro
    - Wach- und Sicherheitsgewerbe: 6,53 - 8,60 Euro
    - Wäschereidienstleistungen: 6,75/7,80 Euro

    Zum Teil sind bereits weitere Anhebungen vereinbart. Für folgende Branchen liegen Mindestlohntarifverträge vor, die noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurden:

    - Berufliche Aus- und Weiterbildung: 7,60 - 12,28 Euro
    - Forstliche Dienstleister: 10,52 Euro
    - Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: 9,75/11,00 Euro

    Der Tarifbereich der forstlichen Dienstleister ist bislang noch nicht im Geltungsbereich des Entsendegesetzes enthalten.

    Im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz besteht seit kurzem die Möglichkeit, dass die Tarifparteien einen tariflich vereinbarten Mindestlohn als Lohnuntergrenze vorschlagen können. Diese Grenze kann dann per Rechtsverordnung für die gesamte Zeitarbeitsbranche verbindlich erklärt werden. Ein entsprechender Mindestlohntarifvertrag liegt bereits vor. Er sieht aktuell einen Mindestlohn von 6,89 Euro für Ostdeutschland inkl. Berlin und 7,79 Euro für Westdeutschland vor, weitere Steigerungsstufen sind vereinbart. Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums steht noch aus.

    Die PM mit Tabelle (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2011_05_18.pdf

    Ansprechpartner in der Hans Böckler Stiftung

    Dr. Reinhard Bispinck
    Leiter des WSI-Tarifarchivs
    Tel.: 0211-7778-232
    E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Politik, Recht, Wirtschaft
    regional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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