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10.12.2001 15:54

DFG modifiziert ihre Publikationsförderung

Dr. Rembert Unterstell Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Neuregelung der Publikationskosten - Unterstützung für alle Formen der Veröffentlichung

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wird ihre Publikationsförderung umstellen und deutlich erweitern. Dies beschloss der Hauptausschuss der DFG auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2001. Zukünftig kann eine Publikationsförderung bei der DFG unmittelbar mit einem Projekt oder einem Stipendium beantragt werden, wobei die Publikationsform in der freien Wahl des Antragstellers liegt. Auf diesem Wege will die DFG dazu beitragen, in allen wissenschaftlichen Disziplinen die jedem Projekt angemessene Form der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu unterstützen. Sie wird dafür ab 2002 erweiterte Fördermittel bis zu jährlich fünfzehn Millionen Euro bereitstellen

    Ab sofort können Publikationskosten im Rahmen eines jeden DFG-Projektes oder Stipendiums bis zu 750 Euro jährlich beantragt werden. Diese Mittel können in der Laufzeit des Projekts angespart und im Einzelfall durch die Umdisposition aus anderen Projektmitteln auf bis zu 2.500 Euro jährlich aufgestockt werden. Dabei kann vom jeweiligen Projektleiter die Publikationsform gewählt werden, die er für sinnvoll und adäquat hält - von der klassischen Monographie über den Aufsatz in einer kostenpflichtigen Fachzeitschrift bis zur elektronischen Veröffentlichung (CD-ROM, Online-Publikation). Das gilt auch für wissenschaftliche Qualifikationsschriften.

    Darüber hinaus ist die projektunabhängige finanzielle Förderung für solche Werke möglich, die wissenschaftliches Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen, das heißt insbesondere Quellen- und Werkeditionen. Das Gleiche gilt für Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung. Diese Förderung erfolgt auf der Basis einer Begutachtung. In diesem Zusammenhang können Dissertationen nur im Ausnahmefall gefördert werden.

    Projektanträge, die auch Publikationskosten umfassen, können ab sofort der DFG-Geschäftsstelle vorgelegt werden. Anträge auf Druckbeihilfen in der bisherigen Form können noch für eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2002 gestellt werden.

    Weitere Informationen sind im Internet unter http://www.dfg.de/aktuell/index.html abrufbar.

    Nähere Auskünfte erteilt Heide Horstmann, Gruppe QV, DFG-Geschäftsstelle, Kennedyallee 40, 53175 Bonn, Tel. 0228/885-2577, E-Mail: heide.horstmann@dfg.de.


    Weitere Informationen:

    http://www.dfg.de/aktuell/index.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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