idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
19.12.2001 10:13

BgVV warnt: Das Spiel mit dem Feuer kann lebensgefährlich sein (41/2001)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    bgvv - Pressedienst
    Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    41/2001, 19. Dezember 2001

    BgVV warnt: Das Spiel mit dem Feuer kann lebensgefährlich sein

    Zentrale Erfassungsstelle für Vergiftungen verzeichnet schwere Zwischenfälle nach "Feuerschlucken"

    Am 11. November hat sie wieder begonnen, die närrische Zeit. Aber nicht nur in Karnevalszeiten, auch auf Partys oder zu Sylvester erfreuen sich "Feuerschlucker" großer Beliebtheit. Wer Feuerschlucken - besser "Feuerspucken" will, muss dafür eine brennbare Flüssigkeit in den Mund nehmen, die dann über eine kleine Flamme "gespuckt" wird und sich dabei entzündet. Die Brennstoffe können für die Lunge hochgiftig sein. Sie dürfen keinesfalls geschluckt werden oder durch Husten oder "Verschlucken" in die Lunge geraten, weil dies zu schweren, unter Umständen lebensbedrohlichen Lungenentzündungen führen kann und lang anhaltende Schädigungen der Lunge die Folge sein können.

    Das BgVV berichtet über einen 13jährigen Jungen, der sich von einem Feuerschlucker eine Flasche eines unbekannten Brennstoffs abfüllen ließ, um vor seinen Eltern und Freunden selbst als Feuerschlucker aufzutreten. Dabei habe er sich verschluckt und heftig gehustet. Erst am folgenden Tag traten erste Symptome auf: Dem Jungen wurde übel; er litt an Durchfall. Zwei Tage später verstärkte sich der Husten, es kam Fieber hinzu. Es entwickelte sich eine schwere Lungenentzündung, wobei große Bereiche der Lunge durch den Kontakt mit dem giftigen Brennstoff einschmolzen und irreversibel zerstört wurden. Der Junge kam auf die Intensivstation, musste fünf Tage lang beatmet werden, teilweise mit zusätzlicher Sauerstoffgabe. Bakterien wurden nicht gefunden; allein der Kontakt des Lungengewebes mit dem Brennstoff hatte die schweren Entzündungen hervorgerufen. Erst nach fünf Wochen konnte der Junge aus dem Krankenhaus entlasen werden.

    In einem anderen Fall erblindete ein Feuerschlucker, nachdem er ein methanolhaltiges Produkt verschluckt hatte. Insgesamt wurden dem BgVV in den vergangenen Jahren acht Fälle von Vergiftungen beim Feuerschlucken gemeldet. Betroffen sind vor allem Jugendliche. Das BgVV warnt daher ausdrücklich vor dem leichtfertigen Umgang mit Flüssigbrennstoffen für artistische Zwecke.

    Gesundheitsbeeinträchtigungen durch "Feuerschlucken" und andere dem BgVV von behandelnden Ärzten und den Giftinformationszentren der Länder gemeldete Vergiftungsfälle, die sich im Jahr 2000 ereignet haben, sind in der soeben erschienenen Broschüre "Ärztliche Meldungen bei Vergiftungen 2000" beschrieben. Die Broschüre ist kostenlos. Sie kann schriftlich, per Mail oder Fax beim BgVV angefordert werden (Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Fax: 030-8412-4970, Mail: pressestelle@bgvv.de). Auch ein Download als PDF von der Homepage des Instituts (www.bgvv.de) ist möglich. Sie finden die Jahresberichte der Zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen in der Rubrik Publikationen/Broschüren. Auch ein druckfähiges Foto zum Thema "Feuerschlucken" kann von der Homepage des BgVV (Presse/Pressemitteilungen 2001 - 41/2001) abgerufen werden.

    ende bgvv-p


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).