"Das Schreckgespenst einer drohenden Massenarbeitslosigkeit von Wissenschaftlern im Hochschulbereich können wir nicht erkennen." Das erklärten Dr. Klaus Anderbrügge, Kanzler der Universität Münster, und seine Göttinger Amtskollegin Dr. Marina Frost im Anschluß an eine Tagung zur Reform des Hochschulrahmengesetzes und der Professorenbesoldung. Zur Diskussion standen dabei insbesondere die geänderten Befristungsregelungen für wissenschaftliches Personal. An der Veranstaltung, die am Montag, 14. Januar 2002, in Köln stattgefunden hat, nahmen 120 Kanzler und Leiter von Personabteilungen an Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik teil.
Pressemitteilung
Göttingen, 16. Januar 2002 / Nr. 25/2002
"Keine Massenarbeitslosigkeit von Wissenschaftlern im Hochschulbereich"
Hochschul-Kanzler diskutierten neue Befristungsregelungen für wissenschaftliches Personal
(pug) "Das Schreckgespenst einer drohenden Massenarbeitslosigkeit von Wissenschaftlern im Hochschulbereich können wir nicht erkennen." Das erklärten Dr. Klaus Anderbrügge, Kanzler der Universität Münster, und seine Göttinger Amtskollegin Dr. Marina Frost im Anschluß an eine Tagung zur Reform des Hochschulrahmengesetzes und der Professorenbesoldung. Zur Diskussion standen dabei insbesondere die geänderten Befristungsregelungen für wissenschaftliches Personal. "Das Ergebnis nach intensiver Debatte mit Experten aus Ministerium und Wissenschaft: Jedes befristete Arbeitsverhältnis ist differenziert zu betrachten. Eine Verlängerung über die neuen Höchstgrenzen hinaus ist nicht ausgeschlossen, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt." An der Veranstaltung, die am Montag, 14. Januar 2002, in Köln stattgefunden hat, nahmen 120 Kanzler und Leiter von Personabteilungen an Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik teil. Eingeladen hatten dazu die Arbeitsgruppe Fortbildung und der Arbeitskreis Dienst- und Tarifrecht im Sprecherkreis der deutschen Universitäts-Kanzler.
Mit ihrer Aussage reagierten Dr. Anderbrügge und Dr. Frost auf entsprechende Befürchtungen, die unter anderem der Präsident der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz, Hans-Olaf Henkel, in der Süddeutschen Zeitung geäußert hatte. Wie die Sprecher der beiden Arbeitskreise in diesem Zusammenhang weiter betonten, schaffe die neue gesetzliche Fristenregelung von sechs Jahren vor und sechs Jahren nach der Promotion nunmehr Klarheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch für die Hochschulen. "Die teilweise problematische und rechtlich fragwürdige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen und deren Verlängerung in der Vergangenheit können nicht Maßstab für die Zukunft sein." Zugleich zwinge die geänderte Regelung der Befristung zu einer rechtzeitigen Entscheidung über den weiteren Weg innerhalb oder außerhalb des Hochschulsystems. Dr. Hanns Seidler, Kanzler der Technischen Universität Darmstadt: "Diese Weichenstellung hat es immer gegeben, bisher jedoch zu einem späteren Zeitpunkt. Dies hat unbestrittenerweise die Umorientierung der Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt massiv erschwert." Die Neuregelung erzeuge jetzt einen Zugzwang bei allen Beteiligten.
Kontaktadressen:
Dr. Marina Frost
Kanzlerin der Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 1, 37073 Göttingen
Tel. (0551) 39-4202, Fax (0551) 39-4135
e-mail: marina.frost@zvw.uni-goettingen.de
Dr. Klaus Anderbrügge
Kanzler der Universität Münster
Schloßplatz 2, 48149 Münster
e-mail: kanzler@uni-muenster.de
Tel. (0251) 83-22111, Fax (0251) 83-28310
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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