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13.09.2011 14:28

Bucerius Law School vergibt Deutschland-Stipendien

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Bürokratische Hürden verhindern mehr Stipendiaten

    Die Bucerius Law School vergibt in diesem Jahr drei Deutschland-Stipendien. Die Zahl ergibt sich aus dem Verteilungsschlüssel anhand der Gesamtzahl der Studierenden. Die private Jura-Hochschule in Hamburg würde gerne mehr Stipendien vergeben, insbesondere weil ihre Studierenden nachweislich zu den besten Jura-Studierenden in Deutschland zählen.

    Das Deutschland-Stipendium soll besonders begabte, leistungsbereite und engagierte Studierende fördern. Das Auswahlverfahren der Bucerius Law School stellt eben gerade diese Faktoren bei ihren Studierenden sicher. Die finanzielle Förderung des Stipendiums beträgt insgesamt 300 Euro monatlich. Dabei kommen 150 Euro von privaten Geldgebern, die von den Hochschulen akquiriert werden müssen. Die restlichen 150 Euro gibt dann der Bund mit dazu. Die Bucerius Law School hat zwei Stipendiengeber gewinnen können: Die Sparda-Bank Hamburg eG unterstützt zwei Studierende, das Bankhaus Sal. Oppenheim einen Studierenden. Die Stipendien werden von der Bucerius Law School durch eine eigene Auswahlkommission vergeben.

    Die Gesamtzahl der pro Hochschule zu vergebenden Stipendien wird im Verhältnis zur Gesamtzahl der Studierenden in Deutschland errechnet. Nach dieser Quotierung stehen der Bucerius Law School leider nur drei Stipendien zu. Die Bucerius Law School hat sich darum bemüht, nicht genutzte Stipendien der staatlichen Hochschulen übertragen zu bekommen. Nach Mitteilung der Behörde für Wissenschaft und Forschung, der die Überwachung der Vergabevoraussetzungen sowie die Zuweisungen der Mittel in Hamburg obliegt, ist dies offenbar nicht möglich. So bleiben Fördermittel für begabte Studierende in Hamburg ungenutzt.

    Dr. Hariolf Wenzler, Geschäftsführer der Bucerius Law School: "Die starre Praxis der Mittelzuweisungen widerspricht der Grundidee des Stipendiums. Die Universität Hamburg, die Technische Universität Hamburg-Harburg und die Hochschule für angewandte Wissenschaften haben insgesamt über 55.000 Studierende, beteiligen sich aber nicht am Deutschland-Stipendium. Die dadurch freiwerdenden Mittel für rund 500 begabte Studenten könnten doch auf die Hochschulen in Hamburg aufgeteilt werden, die sich beteiligen. Theoretisch könnten so alle Studierenden der Bucerius Law School ein Deutschland-Stipendium erhalten. Das gegenwärtige Verfahren ist zumindest unbefriedigend und wird auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, jedermann
    Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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