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07.02.2002 14:33

Vorschläge zur Reform des Stiftungsrechts reichen nicht aus

Michael Sonnabend Kommunikation
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

    ·Stifterverband kritisiert "bloß verbale Verbesserungen" im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stiftungsrecht
    ·Appell des Stifterverbandes, Stiftern zu deren Lebzeiten mehr Freiheit zu gewähren

    Der Stifterverband erkennt im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stiftungsrecht keine Bewegung in Richtung einer echten Reform. "Die Änderungsvorschläge fixieren lediglich die bereits bestehende Rechtspraxis", kritisierte Dr. Arend Oetker, Präsident des Stifterverbandes. So sei das "Recht auf Stiftung" schon längst Genehmigungspraxis. Auch die Vorschläge, wie die Genehmigung zu regeln sind, seien fast identisch mit den bereits auf Landesebene bestehenden Gesetzen. Die neue Bezeichnung "Anerkennung" statt bisher "Genehmigung" hält Oetker für "Euphemismus".

    Einen ganz wesentlichen Aspekt lässt der Gesetzentwurf nach Auffassung des Stifterverbandes unberücksichtigt. Oetker wies daraufhin, dass fast 90 Prozent aller Stiftungen heute zu Lebzeiten errichtet würden: "Stifter oder Stifterin wollen sich heute über die Stiftung in der Regel gesellschaftlich engagieren und nicht wie früher nur ihre Vermögensnachfolge regeln."

    Deswegen fordert der Stifterverband, dem Stifter bei der Satzungsgestaltung mehr Freiheit zu gewähren. Bei der Stiftungserrichtung solle statt des Konzessions- das Normativverfahren eingeführt werden. "Eine notarielle Beurkundung der Errichtung reicht aus, ein gesondertes Genehmigungsverfahren ist nicht nötig und schreckt potenzielle Stifter nur ab", sagte Oetker.

    Der Stifterverband fordert, dass das Gesetz dem Bürger nicht nur ein Recht auf Stiftung zuerkennt, er muss dieses Recht auch unabhängig von einer staatlichen Genehmigung verwirklichen können. Voraus-setzung für die Stiftungserrichtung darf nur noch das Stiftungsgeschäft, die Stiftungssatzung und die Eintragung in das Stiftungsregister sein.

    Dem Stifter soll ferner die Möglichkeit gegeben werden, die Satzung einschließlich des Stiftungszwecks nachträglich zu ändern. Oetker: "Nur so kann der Stifter für spätere Anpassungen und Neufokussierungen der Stiftungszwecke Erfahrungen sammeln."

    Ferner soll ein Stifter anordnen können, dass die staatliche Stiftungsaufsicht ruht, solange er selbst in der Stiftung mitwirkt, zumal die Finanzämter die gemeinnützige Verwendung der Stiftungsmittel ohnehin laufend überprüfen.

    Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass durch Beschränkung der staatlichen Aufsichtspflichten die Aufsichtsbehörden spürbar entlastet würden. Weniger Staat würde das Entstehen einer Bürgergesellschaft fördern und zur nachhaltigen Belebung des Stiftungswesens in Deutschland beitragen.

    Der Stifterverband berät und betreut seit 30 Jahren Stifter hinsichtlich inhaltlicher, rechtlicher und anlagerelevanter Fragen. Zurzeit haben mehr als 330 Stifter und Stifterinnen die Verwaltung ihrer Stiftung (Stiftungskapital insgesamt: 1,3 Mrd. Euro) dem Stifterverband anvertraut.

    Ansprechpartner: Dr. Markus Heuel, Telefon: 0201/8401-212

    Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auch im Internet unter der Adresse http://www.stifterverband.de oder kann Ihnen per Fax zugeschickt werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.stifterverband.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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