Rechtswissenschaftler der Universität Jena belegen Wirksamkeit des reformierten Aktienrechts
Das im Juli 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG), mit dem das deutsche Aktienrecht an EU-Richtlinien angepasst worden ist, zeigt Wirkung: Die Zahl von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse deutscher Aktiengesellschaften ist seither stark zurückgegangen. Die Zahl der mit Klagen konfrontierten Gesellschaften hat sich innerhalb von nur drei Jahren mehr als halbiert. Dies ist ein erstes Ergebnis einer empirischen Studie, die das Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena derzeit im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) erstellt.
„Zudem ist der Anteil von sogenannten Massenverfahren mit einem besonders großen Klägerkreis und einer hohen Beteiligung von Nebenintervenienten deutlich gesunken“, nennt Thomas Hoffmann, geschäftsführender Assistent des Instituts, ein weiteres Ergebnis der aktuellen Erhebung. Demnach ist der Anteil von Verfahren mit zehn oder mehr Beteiligten auf der Klägerseite von zwölf auf gut 4 Prozent zurückgegangen. Die komplette Studie, die unter anderen auch die Dauer von Beschlussmängelverfahren untersucht, wird Ende November an das BMJ übergeben.
Prof. Dr. Walter Bayer, Direktor des Instituts für Rechtstatsachenforschung der Universität Jena, führt den Rückgang der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen ebenso die „Verkleinerung“ der Verfahren vor allem auf die Reformen des Gesetzgebers im Beschlussmängelrecht zurück. Insbesondere beim sogenannten „Freigabeverfahren“, einem Eilverfahren zur Beschleunigung der Registereintragung von angefochtenen Hauptversammlungsbeschlüssen, kam es durch das ARUG zu zahlreichen Nachbesserungen. Dazu gehörte auch die Verkürzung des Instanzenzuges. Konnte früher noch gegen einen Beschluss des Landgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden, so entscheiden heute allein die Oberlandesgerichte – erst- und letztinstanzlich – über Freigabeverfahren. Die Registereintragung wird nur noch bei schweren Rechtsverletzungen gestoppt. Hier setzt aber auch die Kritik an: „Die allgemeine Präventivfunktion, die der Anfechtungsklage bislang zukommt und die Gesellschaften dazu anhält, nur in gesetzes- und satzungskonformer Weise Beschlüsse zu fassen, wird teilweise entwertet“, so der Rechtswissenschaftler Prof. Bayer.
Kontakt:
Prof. Dr. Walter Bayer
Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel:: 03641 / 942140
E-Mail: w.bayer[at]recht.uni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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