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25.02.2002 11:31

Tabakblätter sind keine Lebensmittel (Pressedienst 05/2002)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    bgvv - Pressedienst
    Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    05/2002, 25. Februar 2002

    Tabakblätter sind keine Lebensmittel - auf der Zutatenliste von Kochrezepten haben sie nichts zu suchen!

    Die Kreativität von Köchen endet, wo die Gesundheit des Verbrauchers auf dem Spiel steht

    Das BgVV warnt dringend davor, bei der Zubereitung von Speisen Tabakblätter zu verwenden, weil damit eine akute Vergiftungsgefahr einhergehen kann. Anlass für die Warnung ist die Veröffentlichung des Rezeptes eines "Starkochs" unter dem Titel "Rauchen verboten!" in einer großen deutschen Sonntagszeitung. In dem Rezept für ein dreigängiges 4-Personen-Menu wird für jeden Gang die Verwendung größerer Mengen an Tabakblättern empfohlen. Der Verzehr solcher Speisen kann lebensgefährlich sein. Im ungünstigsten Fall beträgt die im Essen enthaltene Nikotinmenge das Mehrfache der für den erwachsenen Menschen bei oraler Aufnahme tödlichen Dosis. Lebensmittel, die nach der dort beschriebenen Rezeptur hergestellt werden, sind geeignet, die Gesundheit zu schädigen. Werden sie für Dritte zubereitet, stellt dies einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz dar.

    Das Rezept sieht für die Zubereitung des Dreigangmenus die Extraktion von 21 g Tabakblättern und die Verwendung von weiteren 14 g "Tabakstreifen" vor. Hierfür könnten "frische Tabakblätter" verwendet werden, aber auch "eine milde Zigarre". Hierzu weist das BgVV darauf hin, dass tödliche Vergiftungsfälle bei Kindern bereits nach dem versehentlichen Verzehr einer halben Zigarre beschrieben sind.

    Auch in wesentlich niedrigeren Dosen kann Nikotin bereits erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Dazu gehört eine Erhöhung der Herzfrequenz, des Blutdrucks, des Herzminutenvolumens und der koronaren Durchblutung. Auf das zentrale Nervensystem wirkt Nikotin in kleinen Dosen erregend; größere Dosen lösen Krämpfe aus. Aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung verfügt Nikotin über ein suchterzeugendes Potential. Bei Nikotinvergiftungen kann es zu einer Atemlähmung kommen, der Tod tritt dann durch Ersticken ein.

    Auch die im genannten Rezept empfohlene Verwendung von Tonkabohnen ist nicht unkritisch. Tonkabohnen haben einen hohen Cumaringehalt von 1-3 Prozent. Cumarin ist ein Lebergift und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Für die Verwendung in Lebensmitteln sind in Deutschland Höchstmengen festgesetzt.

    Der Kreativität von Köchen ist dort eine Grenze gesetzt, wo die Gesundheit des Verbrauchers auf dem Spiel steht. Das BgVV warnt nicht nur vor der Anwendung von Rezepten, die die Gesundheit schädigen können, sondern auch vor deren Veröffentlichung.

    ende bgvv-p

    Weitere Informationen:
    Stellungnahme des BgVV zum Einsatz von Tabakblättern in Lebensmitteln im Internet unter www.bgvv.de Stichwort Lebensmittel/Lebensmittelsicherheit/Stoffliche Risiken


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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