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28.02.2002 11:41

Kinder auf dem Thron

Frank Luerweg Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Der Befund ist paradox: Obwohl mittelalterliche Könige bekanntlich mit Schwert und Lanze zu regieren hatten, wurden in dieser Epoche nicht selten kleine Kinder zu Herrschern über gewaltige Reiche erhoben. Was diese Praxis über das damalige Herrschaftsverständnis aussagt, untersucht eine Studie des Bonner Historikers Dr. Thilo Offergeld. Ein Ergebnis: Auch der kindliche König galt offiziell als regierungsfähig. Deshalb war nirgendwo verbindlich festgeschrieben, wer anstelle des Herrschers in den ersten Jahren die Regentschaft ausüben durfte - wer den Kindkönig in seiner Hand hatte, besaß die Macht.

    Er war Erzbischof von Köln, wurde bald nach seinem Tode heilig gesprochen, wird im Siegburger Annolied in 876 Versen besungen - und entführte im April 1062 ein Kind von königlichem Geblüt: Anno II. brachte durch einen Überfall in Kaiserswerth den erst zwölfjährigen König Heinrich IV. in seine Gewalt und übernahm damit die Macht im Reich. Der junge Herrscher versuchte sich noch durch einen Sprung in den Rhein zu retten - vergebens.

    "Dieser Zwischenfall ist ein deutliches Indiz dafür, dass nicht rechtlich festgelegt war, wer als Stellvertreter des jungen Herrschers fungieren durfte", erklärt Dr. Thilo Offergeld, der an der Universität Bonn mit einer Arbeit über mittelalterliche Kindkönige promoviert wurde. "Wer den Jungkönig vorzeigen konnte, hatte das Regiment" - die Kindkönige waren gewissermaßen das unverzichtbare Unterpfand der Macht.

    Der Geschichtsforscher untersucht in seiner Arbeit über 30 Fälle minderjähriger Könige von der Völkerwanderungs- bis zur Stauferzeit. "Gerade das Fehlen eines handlungsfähigen Königs erlaubt einen tiefer gehenden Blick auf die Strukturen und Mechanismen des politischen Handlungsgeflechts und das damalige personale Herrschaftsverständnis", erklärt der Historiker. Zäh hielten die Zeitgenossen an der Fiktion fest, auch der minderjährige König sei in Wahrheit regierungsfähig - selbst wenn es sich um einen vier Monate alten Säugling handelte wie etwa den Merowinger Chlothar II. Aus diesem Grund lauten etwa die Herrscherurkunden stets auf den Namen des minderjährigen Königs und tragen seine Unterschrift, sitzt das Kind - laut den zeitgenössischen Quellenberichten - persönlich zu Gericht und führt sogar Heere in die Schlacht. "Zu eng war nach mittelalterlicher Vorstellung die Herrschaft mit der konkreten Person des Königs verknüpft, als dass man die Regierungsgewalt auf Zeit an einen Vormund hätte delegieren können."

    Wer anstelle des Kindes die Macht faktisch ausübte, entschied sich durch Gewalt, Intrige und vor allem durch geschicktes Werben um den Konsens der Großen des Reiches. Überraschend gute Karten hatten dabei Frauen aus dem königlichen Hause: Bei ihnen musste man nicht befürchten, dass sie die zugestandene Machtposition zur Verwirklichung eigener Herrschaftsambitionen nutzen würden.

    Die Kindkönigsherrschaften stellten das mittelalterliche Staatswesen vor eine besondere Bewährungsprobe und gaben damit häufig den Anstoß für verfassungsgeschichtliche Veränderungen. "Die Schwäche der faktischen Herrschaft, die ein Kindkönigtum zwangsläufig bedeutete, förderte letztlich, dass sich die Staatsgewalt allmählich von der Person des Königs löste", erklärt Dr. Offergeld.

    Bis sich ein moderneres Herrschaftsverständnis durchsetzte, trieben die Inszenierungen rund um die Kindkönige mitunter skurrile Blüten. So wurde Ludwig der Fromme, ein Sohn Karls des Großen, dreijährig zum Unterkönig von Aquitanien erhoben. In einem wiegeähnlichen Tragstuhl wurde er an die Grenze seines Reiches gebracht. "Dort hat man ihm eine Kinderrüstung angelegt und ihn auf ein Pferd gebunden, so dass er stilgerecht die Grenze überqueren und sein Reich persönlich in Besitz nehmen konnte."

    Dr. Offergelds Studie "Reges pueri - das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter" wurde in der renommierten Reihe "Schriften der Monumenta Germaniae Historica" veröffentlicht.

    Ansprechpartner: Dr. Thilo Offergeld, Tel.: 0681/302-6594, E-Mail: Thilo.Offergeld@web.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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