Die Verlagerung von Krankenversorgungsleistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor hat Konsequenzen für Forschung, Lehre und Weiterbildung in den Medizinischen Fakultäten und in den Universitätsklinika. Dadurch gewinnen Hochschulambulanzen zunehmend an Bedeutung. Nach § 117 Sozialgesetzbuch V ist der Zulassungsausschuss verpflichtet, auf Antrag Hochschulambulanzen zur ambulanten ärztlichen Behandlung von Versicherten in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang zu ermächtigen.
Zu einer besseren Nutzung der Hochschulambulanzen hat die AWMF Empfehlungen erarbeitet, die sie morgen (22. 11. 2011, 10 Uhr, Tagungszentrum der Budnespressekonferenz, Berlin) bei einer Pressekonferenz vorstellen und erläutern wird.
Alle Details zu Ort und Zeit finden Sie im idw-Terminkalender unter http://idw-online.de/de/event37595 !
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medizin
überregional
Pressetermine, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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