Zum Vorsitzenden hat sich das Gremium den Münchner Historiker Prof. Dr. Andreas Wirsching gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden den Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dr. Ulrich Fahrner.
Augsburg/KPP - In seiner konstituierenden Sitzung am 16. November 2011 hat der neue Universitätsrat der Universität Augsburg seinen neuen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter gewählt: Den Vorsitz führt künftig als eines der sechs externen Ratsmitglieder Prof. Dr. Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin und Inhaber des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte an der LMU München. Sein Stellvertreter ist Dr. Ulrich Fahrner, der als eines der sechs universitätsinternen Mitglieder die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt.
Die externen Mitglieder
Neu unter den externen Mitgliedern des Universitätsrats sind neben dem Vorsitzenden Wirsching
• Dr. Reinhard Janta, Geschäftsführer und Standortleiter der SGL Carbon GmbH
• Dr. Hartmut Wurster, Mitglied des Vorstands der UPM-Kymmene Corporation, sowie
• Prof. em. Dr. Heide Ziegler, ehemalige Präsidentin der Universität Stuttgart und ehemalige Inhaberin des Lehrstuhls für Amerikanistik und Neuere Englische Literatur der Universität Stuttgart.
• Carell Halff, Vorsitzender der Geschäftsführung der Verlagsgruppe Weltbild sowie
• Dr. Rainer Sieg, Vorsitzender des Siemens Konzern-/Gesamtsprecherausschusses und Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat der Siemens AG
waren bislang bereits als externe Mitglieder im Universitätsrat der Universität Augsburg vertreten.
Die universitätsinternen Mitglieder
Neue universitätsinterne Ratsmitglieder sind neben dem stellvertretenden Vorsitzenden Fahrner
• der Öffentlichrechtler Prof. Dr. Ulrich M. Gassner von der Juristischen Fakultät
• die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Eva Matthes von der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie
• stud. phil. Lisa Kolb als Vertreterin der Studierenden.
Als universitätsinterne Mitglieder bislang bereits im Universitätsrat mitgearbeitet haben
• der Physiker Prof. Dr. Siegfried Horn (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät) und
• Sabine Fuhrmann-Wagner als Vertreterin der wissenschaftsstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Leitungsgremium und Frauenbeauftragte mit beratender Stimme
Wie das fünfköpfige Präsidium gehört mit beratender Stimme auch die Frauenbeauftragte der Universität dem Universitätsrat an. Als Nachfolgerin von Prof. Dr. Hildegard Macha neu in dieses Amt gewählt hat die Erweiterte Universitätsleitung in ihrer letzten Sitzung die Historikerin Prof. Dr. Marita Krauss.
Garantie für konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit
"Ich sehe die Zusammensetzung unseres neuen Universitätsrates unter dem Vorsitz des Kollegen Wirsching als hervorragende Grundlage und Garantie für eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im Interesse der gedeihlichen Weiterentwicklung unserer Universität", so Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel. Sie danke insbesondere den externen Mitgliedern - sowohl denen, die bereits im alten Universitätsrat mitgearbeitet haben und ihr Engagement nun fortsetzen, als auch denen, die sich jetzt neu zur Verfügung stellen - für die mit nicht geringem Aufwand verbundene Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen und Kontakte in dieses Gremium einzubringen. Ihr Dank, so die Präsidentin weiter, gelte aber auch den mit dem Auslaufen ihrer Amtszeiten nun ausgeschiedenen Universitätsratsmitgliedern, namentlich dem bisherigen Vorsitzenden Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Theodor Berchem sowie Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rita Süssmuth, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Claus Roxin und Herrn Ralf Hartung.
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Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen des Universitätsrates
Die universitätsexternen Mitglieder des Universitätsrates, bei denen es sich laut Hochschulgesetz um "Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis" handelt, werden auf Vorschlag der Universitätsleitung nach Bestätigung durch die Erweiterte Universitätsleitung vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestellt. Die universitätsinternen Mitglieder des Universitätsrates sind laut Grundordnung der Universität Augsburg identisch mit denjenigen Mitgliedern der Erweiterten Universitätsleitung, die in Hochschulwahlen gewählt werden, die also weder zum Kreis der Universitätsleitung noch zum Kreis der Dekane zählen.
Die Kompetenzen des Universitätsrates sind im Artikel 26 des Bayerischen Hochschulgesetzes formuliert. U. a. beschließt er die Grundordnung und deren Änderung, er wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und entscheidet über deren Abwahl, er wählt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers oder der Kanzlerin und entscheidet über deren Abwahl. Weiterhin beschließt er nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung des Kanzlers oder der Kanzlerin. Er beschließt über den von der Erweiterten Universitätsleitung aufgestellten Entwicklungsplan sowie auf Antrag der Erweiterten Universitätsleitung über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten und über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Er nimmt Stellung zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen bzw. von Betriebseinheiten durch die Universitätsleitung sowie zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt oder zum Entwurf des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus nimmt der Universitätsrat den Rechenschaftsbericht des Präsidenten oder der Präsidentin entgegen und stellt den Körperschaftshaushalt fest. Er wird vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Staat gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Zielvereinbarungen festgelegten Ziele fest.
DerAugdsburger Universitätsrat in seiner aktuellen Zusammensetzung.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
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fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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