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07.04.2002 15:14

Wissenschaftlicher Beirat der BBA kritisiert geplantes Verbraucherschutzgesetz - eine Mogelpackung

Dr. Gerlinde Nachtigall Pressestelle
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Eine Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland wird vom Wissenschaftlichen Beirat der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) einhellig begrüßt. Abgelehnt wird jedoch der vorgelegte Entwurf des Verbraucherschutzgesetzes, da er dem geforderten Ziel, den Bereich Lebensmittelsicherheit effizienter und zuverlässiger zu gestalten, nicht gerecht wird. Es wird nur der Umweltschutz gestärkt. Die im März 2002 erarbeitete Stellungnahme sandte der Wissenschaftliche Beirat an wichtige politische Entscheidungsträger.

    Grundlage für die geplante Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland ist ein im vergangenen Jahr von der Präsidentin des Bundesrechnungshofes erstelltes Gutachten ('von Wedel'-Gutachten). Das Verfahren, wie Aussagen des Gutachtens umgesetzt werden können, liegt jetzt mit dem Entwurf des Verbraucherschutzgesetzes vor. Zu diesem Entwurf, der am 15. März 2002 dem Bundesrat zugeleitet wurde und am 8. April 2002 dem Bundestag vorgelegt werden soll, äußerte sich der Wissenschaftliche Beirat der BBA kritisch.

    Die Kritik des Wissenschaftlichen Beirats an dem Gesetzentwurf entzündet sich vor allem daran, dass jetzt vier statt bislang drei Behörden an dem Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beteiligt sein sollen: das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde, als beteiligte Behörden die Biologische Bundesanstalt (BBA) (zuständig für die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels), das Umweltbundesamt (UBA) (zuständig für die Wirkung des Mittels auf den Naturhaushalt) und das Bundesinstitut für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV)(zuständig für die Wirkungen des Mittels auf Mensch und Tier). Nicht nachvollziehbar erscheint, dass dem Umweltbundesamt als einziger der drei beteiligten Behörden im dem Zulassungsverfahren ein Veto-Recht bei den Entscheidungen des BVL zugestanden wird. Damit werden in dem neuen Verbraucherschutzgesetz Umweltbelange höher eingeschätzt als der Verbraucherschutz selbst.
    Bislang ist die BBA die gesamtverantwortliche Behörde für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Das gewachsene wissenschaftliche "know how" für diesen Gesamtbeurteilungsbereich soll nun ohne sachlichen Grund "zerschlagen" werden. Die BBA genießt innerhalb der Europäischen Union und auch weltweit ein hohes Ansehen als Fachbehörde im Bereich Pflanzenschutz, da sie die wissenschaftliche Bewertung wesentlich mit entwickelt. Die Doppelfunktion der BBA als Forschungs- und Oberbehörde ist hierfür maßgebend.

    Der Beirat befürchtet, dass sich bei dem neuen Verfahren die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erheblich verzögert mit der Folge, das die Landwirtschaft und der Gartenbau in Deutschland enorme Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen. Eine mögliche Folge ist außerdem - so der Beirat -, dass die deutsche Pflanzenschutzmittelindustrie ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und damit zahlreiche hochqualifizierte Arbeitsplätze an ausländische Standorte verlegt.

    Der Beirat der BBA lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab und fordert eine gründliche Überarbeitung. Die erarbeitete Stellungnahme wurde politischen Entscheidungsträgern zugesandt.

    Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates finden Sie im Internet unter http://www.bba.de. Über Einzelheiten der Aufgaben und die derzeitigen Mitglieder des Beirates informiert die Rubrik "Wir über uns" im gleichen Internet-Angebot.


    Weitere Informationen:

    http://www.bba.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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