Bachelor ohne Master nicht denkbar
Mit tiefer Enttäuschung und Unverständnis nimmt die Juristische Fakultät der Universität Rostock zur Kenntnis, dass der Bildungsminister des Landes dem gefundenen Vergleich im Rechtsstreit der Juristischen Fakultät mit Universität und dem Land nicht zugestimmt hat.
Ausgangspunkt für die Vergleichsverhandlungen war die Entscheidung der Landesregierung, den Kern-Studiengang jeder Juristischen Fakultät in Deutschland: das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss 1. Juristisches Examen in Rostock zu schließen und eine volljuristische Ausbildung nur noch in Greifswald anzubieten. Die Landesvorgaben sahen demgegenüber für Rostock die Einrichtung eines interdisziplinär angelegten juristischen Studienganges vor. „Seither ist viel Arbeit in die Umsetzung der Vorgaben gesteckt und ein neuer innovativer Studiengang auf den Weg gebracht worden, der die seit nahezu 150 Jahren beklagten Defizite der Juristenausbildung zu vermeiden und die Rechtswissenschaft auf ein spannendes zukunftsorientiertes interdisziplinäres Fundament zu stellen sucht“, sagt Prof. Dr. Jörg Benedict, Dekan der Juristischen Fakultät. Allen Widerständen zum Trotz ist es der Juristischen Fakultät gelungen, sich innerhalb von nur drei Semestern, in denen der LL.B.-Studiengang (Legum Baccalaureus) Wirtschaft, Gesellschaft, Recht – Good Governance nunmehr angeboten wird, nicht nur gegen den Widerstand der juristischen Zunft Zuspruch und Anerkennung zu erarbeiten, sondern vor allem auch engagierte und qualifizierte Studieninteressierte aus dem gesamten Bundesgebiet für den neu geschaffenen Studiengang zu begeistern. „Mit der grundlagenorientierten interdisziplinären Ausrichtung des Studiengangs erfüllt die Juristische Fakultät schon heute die Anforderungen, die von Vielen, namentlich auch des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, an die zukünftige Juristenausbildung gestellt werden“, so Benedict.
Umso größer ist das Unverständnis über die Entscheidung des Bildungsministeriums, dem gefundenen Vergleich nach eineinhalbjährigen Mediationsverhandlungen doch nicht zuzustimmen. Kern des Vergleichs war die Implementierung eines Masterprogramms an der Juristischen Fakultät, der – in seiner Konzeption bundesweit einzigartig – die Ausbildung der Absolventen des LL.B.-Studiengangs vertiefen und die Attraktivität von Land und Universität weiter steigern sollte. Der neue LL.B.-Studiengang allein wird auf Dauer nicht die Attraktivität besitzen, engagierte Studierende anzuziehen oder engagierte Absolventen und Dozenten an Universität und Land zu binden. Es gibt auch bundesweit keine Juristische und an der Universität Rostock keine andere Fakultät, die nicht mindestens ein Masterprogramm anböte. Es wäre gut gewesen, wenn wir für die Universität und die Juristische Fakultät Rechts- und Planungssicherheit gehabt hätten. Für die Entwicklung des Studienganges Good Governance muss nun nach neuen Lösungen gesucht werden.
Kontakt:
Universität Rostock
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Jörg Benedict
Fon: +49 (0)381 498 8110
eMail: joerg.benedict@uni-rostock.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Recht
regional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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