Mit Nachdruck haben Rektorat und Senat der Universität Essen bei der Landesregierung die noch ausstehenden Finanz- und Stellengarantien für die Fusion der
Universität Essen mit der Universität Duisburg eingefordert. Denn ohne diese Garantien ist der Aufbau einer neuen Universität Duisburg-Essen mit einem zukunftsfähigen Profil unmöglich. Seit Beginn der Fusionsdiskussion ist von Vertretern des Ministeriums auch öffentlich immer wieder erklärt worden, das Land werde die notwendigen Fusionskosten übernehmen und bis ins Jahr 2009 hinein werde der gegenwärtige Stellenbestand an beiden Hochschulen unangetastet bleiben. Weil trotz dieser Ankündigungen verbindliche Zusagen bis heute ausgeblieben sind, sind in Essen ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit entstanden. Denn eine Summe, die es für notwendige Umzüge zwischen Duisburg und Essen und für notwendige Neustrukturierungen auszugeben bereit wäre, hat das Wissenschaftsministerium bislang nicht genannt, und es hat auch noch nicht erklärt, wie es die Stellengarantie bis ins Jahr 2009 rechtlich absichern will.
Fusion kostet mindestens 25 Millionen Euro
Unabhängig voneinander haben beide Rektorat in den vergangenen Wochen ermittelt, wie hoch die fusionsbedingten Umzugs- und Neustrukturierungs-Kosten zu veranschlagen wären und sind - fast punktgenau - zum selben Ergebnis gekommen: 25 Millionen Euro mindestens müsste das Land investieren.
Rektorat fordert verbindliche Erklärungen bis spätestens Mitte Mai
Schriftlich hat das Rektorat im Wissenschaftsministeriums verbindliche Erklärungen zu beiden Punkten bis spätestens zum 15. Mai eingefordert, und der Senat der Universität fordert - laut Beschluss in seiner jüngsten Sitzung am 16. April - "die Landesregierung auf, die geforderte Garantieerklärung zur Übernahme der Fusionskosten nicht länger zu verzögern". Darüber hinaus "wendet sich der Senat dagegen, dass die Landesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Fusion vorbereitet, ohne gleichzeitig und unmissverständlich die finanziellen Voraussetzungen einer Fusion zu gewährleisten". Der Senat erinnert daran, dass die Garantieerklärung zur Übernahme der Fusionskosten für beide Universitäten eine zwingende Voraussetzung zur Einleitung des Fusionsprozesses gewesen sei. Durch ihr jetziges Verhalten gefährde die Landesregierung die Geschäftsgrundlage der Fusion.
Scharfe Kritik an der Präsidiumsverfassung
Den Universitäten Duisburg und Essen liegt seit Anfang April ein Vorentwurf zu einem Referentenentwurf vor. Das Papier geht für die neue Universität von einer Präsidiumsverfassung aus. Auch daran übt der Senat in Essen scharfe Kritik.
Er bekräftigte seinen bereits in der März-Sitzung gefassten Beschluss, nach dem die neue Hochschule auch in der Übergangsphase durch ein vom Gründungssenat zu wählendes Rektorat geleitet werden soll. Nur so habe, hieß es in der Senatsdebatte, die neue Leitung in der fusionierten Hochschule die für eine erfolgreiche Arbeit unabdingbare Vertrauensbasis. Einen Vorschlag für einen detaillierteren Beschluss wird der Vorstand des erweiterten Senats erarbeiten.
Präsidium in Nordrhein-Westfalen ohne Beispiel
Ein Rektor oder eine Rektorin wird nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz vom Senat aus dem Kreis der an der Hochschule tätigen Professoren oder Professorinnen ernannt. Die nach dem Hochschulgesetz auch zulässige Präsidiumsverfassung, für die sich in ihrer Grundordnung aber keine nordrhein-westfälische Hochschule entschieden hat, sieht die Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin für die Dauer von acht Jahren ebenfalls durch den Senat vor. In dieses Amt ist auch wählbar, wer kein Professorenamt führt und nicht Mitglied oder Angehöriger der Hochschule ist.
Abweichend von den Bestimmungen des geltenden Hochschulgesetzes soll die neue Hochschule Duisburg-Essen für die Dauer von vier Jahren von einem Gründungspräsidium geleitet werden. Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung bestellt nach dem Gesetzentwurf mit Wirkung zum 1. Januar 2003 einen Gründungspräsidenten oder eine Gründungspräsidentin, der oder die zum Zeitpunkt der Auflösung der beiden Universitäten nicht deren Mitglied oder Angehörige(r) war. Je zwei Vizepräsidenten aus Duisburg und Essen, auf Vorschlag des Präsidenten vom Ministerium aus der Gruppe der Professoren zu ernennen, vervollständigen mit den beiden Kanzlern die Hochschulleitung; die beiden Kanzler haben gemeinsam aber nur eine Stimme. Der Gründungssenat der neuen Hochschule wird von den Mitgliedern beider Senate in ihrer jetzigen Zusammensetzung aus eigenen Reihen gewählt. Der Gründungssenat hat insgesamt 26 Mitglieder; 13 sollen aus Duisburg, 13 aus Essen kommen.
Berufungsverfahren werden hinaus gezögert
Der energische Protest gegen die gegenwärtige Politik des Wissenschaftsministerium machte sich im Essener Senat an einem weiteren Punkt fest. Berufungsverfahren in den Fachbereichen Mathematik und Physik werden vom Ministerium mit Hinweis auf die bevorstehende Fusion nicht mehr bearbeitet; entscheidungsreife Listen für die Nachbesetzung von Professorenstellen sind in die Hochschule zurückgegeben worden, obwohl es bei der Stellenbeschreibung keine Überschneidungen mit Stellen in Duisburg gibt. Der Essener Senat sieht hier die laufende Arbeit ernsthaft gefährdet und fordert das Ministerium auf, in der Besetzung befindliche Stellenvergaben nicht länger zurück zu halten.
Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85
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