Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist kein betriebswirtschaftliches Allheilmittel. Dies ist ein Ergebnis der jetzt veröffentlichten sogenannten „Boardroom-Studie 2012“, einer der bisher umfassendsten empirischen Studien zur Corporate Governance in 110 deutschen börsennotierten Unternehmen, die Prof. Dr. Till Talaulicar von der Universität Erfurt im Auftrag der Personalberatung „Heads!“ untersucht hat.
Die Studie zeigt: Viele weit geteilte Mutmaßungen zur Corporate Governance in deutschen Unternehmen lassen sich empirisch nicht bestätigen. Zwar erfährt der Deutsche Corporate Governance Kodex in den Unternehmen insgesamt eine sehr positive Resonanz. Im Rahmen der Untersuchung konnte jedoch kein positiver Zusammenhang zwischen der Zahl der befolgten Kodex-Empfehlungen und dem Unternehmenserfolg festgestellt werden. Es sei folglich unangebracht, vom erklärten Grad der Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Güte der Corporate Governance eines Unternehmens zu schließen. Weitere Ergebnisse der Studie: Die Besetzung von Aufsichtsratsposten mit Frauen schreitet voran. 40 Prozent der im ersten Halbjahr 2011 neu bestellten Anteilseignervertreter seien Frauen. Dies belege die hohe Akzeptanz für die auch vom Kodex befürwortete Frauenförderung in Aufsichtsräten, erklärt Studienleiter Professor Talaulicar, der an der Universität Erfurt die Professur für Organisation und Management innehat. Im Übrigen sei, wie die Studie weiter zeige, auch die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes durch ein ehemaliges Vorstandsmitglied nicht zwingend abträglich für die Performance des Unternehmens.
Talaulicar: „Die Diskussion um die Corporate Governance in deutschen Unternehmen war bisher von vielen Mutmaßungen geprägt. Nicht wenige der einschlägigen Standards zur Corporate Governance basieren auf empirisch kaum untersuchten Wirkungsbeziehungen, sondern folgen in erster Linie mehr oder weniger zwingenden Plausibilitätsüberlegungen. Mit der ‚Boardroom-Studie‘ gibt es nun eine solide Basis für die weitere Diskussion“.
Hintergrund:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist ein von einer Regierungskommission der Bundesrepublik Deutschland erarbeitetes Regelwerk, das vor allem Vorschläge enthält, was eine gute Unternehmensführung ausmacht. Das Thema angemessene Unternehmensführung hat seit den 1990er-Jahren an Bedeutung gewonnen. Auch die Bundesregierung hat sich deshalb damit befasst und verschiedene Corporate-Governance-Gesetze verabschiedet. Im Mai 2000 hat die Bundesregierung eine Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung − Unternehmenskontrolle − Modernisierung des Aktienrechts“ eingesetzt, die unter anderem empfohlen hat, einen „Code of Best Practice“ für deutsche Unternehmen zu entwickeln. Dafür wurde vom Bundesministerium der Justiz 2001 die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gebildet. Es handelt sich um eine Selbstregulierungsmaßnahme der Wirtschaft. Die Kommission wird von der Wirtschaft selbst finanziert und ist unabhängig in ihren Entscheidungen.
Weitere Informationen / Kontakt:
Prof. Dr. Till Talaulicar
Tel.: 0361/737-4510
E-Mail: till.talaulicar(at)uni-erfurt.de
Prof. Dr. Till Talaulicar
Foto: Universität Erfurt
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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