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17.04.2012 15:43

PROFESSOR KÖNIG WIRD NEUE PRÄSIDENTIN DER BUCERIUS LAW SCHOOL

Anouk Lunkenheimer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Das Kuratorium der Bucerius Law School hat in seiner heutigen Sitzung Professor Dr. Doris König, M.C.L. zur neuen Präsidentin der Bucerius Law School gewählt.

    Frau Professor König wird zum 1. Oktober 2012 die Präsidentschaft von Professor Dr. Dres. h. c. Karsten Schmidt übernehmen, der dieses Amt acht Jahre innehatte.
    Frau Professor König ist bislang Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School. Sie wechselt nun als Präsidentin auf den neu geschaffenen „Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhl“ für Internationales Recht.

    Sie absolvierte nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen ein Postgraduierten-studium an der University of Miami School of Law mit dem Abschluss eines "Master of Comparative Law" (M.C.L.). Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Internationales Recht an der Universität in Kiel, wo sie im Bereich des internationalen Seerechts promovierte.

    Von 1989 bis 1992 war sie Richterin am Landgericht Hamburg. Im Anschluss daran kehrte sie als wissenschaftliche Assistentin an das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht zurück. Im Dezember 1998 folgten die Habilitation mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses und die Erteilung der venia legendi für die Fächer "Öffentliches Recht, einschließlich Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht".

    Vor ihrem Ruf im Jahr 2000 an die in demselben Jahr gegründete Bucerius Law School nahm sie verschiedene Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle (Saale) und Kiel wahr.

    Frau Professor König bedankte sich nach der heutigen Sitzung für das ihr mit der Bestellung entgegengebrachte Vertrauen: „Mein Ziel ist es, den bisherigen Erfolgsweg der Bucerius Law School fortzuführen und zugleich – dem Geiste Gerd Bucerius' entsprechend – stets Motor für Innovation und Fortschritt bei der Juristenausbildung zu sein.“ Sie dankte Professor Karsten Schmidt für seine erfolgreiche Arbeit als Präsident und seinen großen persönlichen Einsatz für die Hochschule.

    Professor Karsten Schmidt wird nach dem Wechsel der Präsidentschaft im Oktober 2012 weiterhin an seinem Lehrstuhl für Unternehmensrecht an der Bucerius Law School lehren und forschen.

    Der Vorsitzende des Kuratoriums der Hochschule, Altbürgermeister Dr. Henning Voscherau sagte: „Frau Professor König ist eine hervorragende Wahl als Präsi-dentin der Bucerius Law School. Sie ist eine international renommierte Wissen-schaftlerin und Vordenkerin auf ihren Forschungsgebieten, dem Recht der Euro-päischen Integration und dem Internationalen See- und Umweltrecht. Sie steht in besonderem Maße für die Hochschule als einem exzellenten Ort für Wissenschaft und Forschung sowie für eine hohe Verpflichtung zu guter Lehre. Durch ihre Zugehörigkeit zur Hochschule von ihrer Gründung an verfügt sie über ein besonderes Verständnis und Gespür für deren Belange. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der hohen Zustimmung wider, die ihr von den Professoren, Studenten und Mitarbeitern der Hochschule entgegengebracht wird.“


    Weitere Informationen:

    http://www.law-school.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Recht
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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