Die Dominanz der Schrift in allen Rechtsbereichen ändert nichts an der bedeutenden Rolle der Mündlichkeit im Rechtsleben. Denn für Debatten, Verhandlungen, Beratungen oder Vernehmungen ist das gesprochene Wort ein unverzichtbares Ausdrucksmittel. Seine Bedeutung steht im Zentrum der internationalen Tagung „Die Mündlichkeit im Rechtsleben“, die vom 26. bis zum 27. April im Großen Sitzungssaal des Philosophikums (Gebäude Philosophie und Theologie, PT 3.0.79) auf dem Campus der Universität Regensburg stattfindet. Die Organisation der Tagung liegt beim fakultätsübergreifenden „Arbeitskreis Sprache und Recht“ an der Universität Regensburg. Er widmet sich seit Jahren den vielfältigen Zusammenhängen und Abhängigkeiten zwischen Sprache und Recht. Denn ihre detaillierte Untersuchung erfordert sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechts- und Kommunikationspraxis die Zusammenarbeit unterschiedlichster Fachrichtungen.
Im Rahmen der Konferenz werden am ersten Tag namhafte Referenten die Grundlagen der Mündlichkeit aus rechts-, sprach- und kommunikationswissenschaftlicher Perspektive behandeln. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Diskussion der Handlungen und Situationen im Rechtsleben, für die trotz Vorherrschaft der Schriftlichkeit weiterhin oder neuerdings Mündlichkeit vorgeschrieben oder zugelassen wird. Das gilt insbesondere für die Rhetorik im Gerichtsverfahren, die eine über Jahrtausende dauernde Geschichte hat. Zwei Vorträge befassen sich daher mit der Gerichtsrede in der Antike und in der Renaissance der bürgernahen Gerichtsöffentlichkeit im Zuge der Französischen Revolution.
Von besonderem Interesse ist der vom Streichquartett der Universität Regensburg musikalisch umrahmte Festvortrag des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dres h. c. Paul Kirchhof im Historischen Reichssaal im Alten Rathaus der Stadt Regensburg. Oberbürgermeister Hans Schaidinger wird den Festredner am Donnerstagabend um 19.15 persönlich begrüßen. Prof. Kirchhoff hat sich schon häufig mit der Rechtssprache befasst und im Jahre 2005 für seine „Verdienste um die Sprache des Rechts und das deutsche Sprachenrecht“ den „Jakob-Grimm-Preis Deutsche Sprache“ erhalten. Sein Vortrag spannt in diesem Zusammenhang den Bogen von der Antike zur Gegenwart.
Der praxisbezogene zweite Veranstaltungstag ist dem strafrechtlichen Verteidigungsplädoyer im britischen, französischen und deutschen Recht gewidmet. Neben einem Regensburger Fachanwalt für Strafrecht werden zwei international ausgewiesene Strafrechtsexperten ihr Plädoyer zu einem Musterfall präsentieren, der bereits mehrfach europäische Gerichte beschäftigt hat. Dabei handelt es sich um die Mordanklage gegen eine Ehefrau, die jahrelang von ihrem Ehemann verprügelt und gequält wurde und ihn deshalb getötet hat. In Frankreich hat der in Deutschland kaum beachtete Freispruch von Alexandra Lange, die ihren Mann mit einem Messerstich getötet hatte, erst kürzlich enormes Medieninteresse gefunden und zur politischen Forderung nach besserem sozialen Schutz leidgeprüfter Frauen geführt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und am zweiten Tag als Fortbildung für Rechtsanwälte anerkannt.
Das Tagungsprogramm und die Anmeldung zur Tagung unter:
www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/fakultaet/medien/aktuelles/flyer_tagung_2012_sprache_recht
Ansprechpartner für Medienvertreter (Kontakt über E-Mail):
Prof. Dr. W. Christian Lohse
Universität Regensburg
Juristische Fakultät
sprache.recht@jura.uni-regensburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Recht
regional
Wissenschaftliche Tagungen, wissenschaftliche Weiterbildung
Deutsch
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