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29.04.2002 15:58

Erfahrungen mit Anwendungsbestimmungen im Pflanzenschutz - Fachgespräch an der BBA

Dr. Alexandra Makulla Pressestelle
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Werden Pflanzenschutzmittel ausgebracht, müssen etliche Vorschriften beachtet werden, wie die Umgebung vor negativen Einflüssen geschützt werden kann. Manche dieser Vorschriften werden als sogenannte Anwendungsbestimmungen festgeschrieben. Um diese drehte sich das Fachgespräch an der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig: Wie kommt die Praxis mit den Bestimmungen zurecht? Vertreter der beteiligten Gruppen stellten dar, wo sie der Schuh drückt, berichteten aber auch über Positives.

    Es gibt Pflanzenschutzmittel, deren Auswirkungen auf die Umwelt über besondere Anwendungsbestimmungen minimiert werden müssen. Anwendungsbestimmungen schreiben z. B. vor, eine bestimmte Gerätetechnik zu verwenden oder Mindestabstände zu benachbarten Flächen einzuhalten. Abtriftreduzierende Techniken sind insbesondere moderne Injektordüsen, mit denen Feldspritzen nachgerüstet werden können. Darüber hinaus gibt es weitere Bestimmungen. Das hat dazu geführt, dass das Regelwerk zunehmend komplexer wurde. Besonders das "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" hat in manchen Regionen Deutschlands viele Fragen aufgeworfen.

    Um dem Gesprächs- und Klärungsbedarf nachzukommen, hat die Fachgruppe Biologische Mittelprüfung der Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik der BBA zu einem Fachgespräch eingeladen. Neben Beratern, Vertretern des Pflanzenschutzdienstes, des Industrieverbandes Agrar, verschiedener Erzeugerverbände, Landschaftspflegern und Wissenschaftlern verschiedener Universitäten kamen auch Umweltverbände am 17. und 18. April 2002 nach Braunschweig.

    Dass Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich notwendig sind, wird von den Landwirten gesehen. Auch die Verwendung moderner Spritztechnik und -düsen wird von der Praxis aufgegriffen.

    Landwirte haben den Wunsch, standortgemäß wirtschaften zu können. Werden die Anwendungsbestimmungen jedoch an verschiedene Standorte angepasst, wird das Regelwerk zwangsläufig komplizierter. In der Praxis wird dies nur akzeptiert, soweit die Vorteile klar auf der Hand liegen. Zurecht fordern Landwirte mehr Planungssicherheit durch langfristig gültige Bestimmungen.

    Die Bitte an die BBA und das Umweltbundesamt (UBA), Anwendungsbestimmungen so zu formulieren, dass sie leicht nachvollziehbar sind, wurde aufgenommen. Vorgeschlagen wurde auch, Übergangsfristen für besondere Anwendungsbestimmungen einzuräumen. Der Wunsch, Anwendungsbestimmungen mit Förderprogrammen zum Schutz des Naturhaushaltes zu koppeln, sollte ebenfalls verfolgt werden.

    Unbestritten war, dass sowohl Landwirtschaft und Naturschutz miteinander auskommen müssen. Pflanzenschutz ist notwendig, soll sich aber so wenig wie möglich auf benachbarte Lebensräume auswirken. (BBA)

    (um Belegexemplar wird gebeten)

    Hintergrund:
    Warum gibt es Anwendungsbestimmungen?
    Im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung wird geprüft, welche Auswirkungen ein Pflanzenschutzmittel auf die Umwelt und den Naturhaushalt hat. Ein Pflanzenschutzmittel darf keine unvertretbaren Auswirkungen haben. Anwendungsbestimmungen sorgen dafür, dass dies gewährleistet ist. BBA und UBA beurteilen gemeinsam die Auswirkungen auf den Naturhaushalt und gestalten die Anwendungsbestimmungen. Die Zulassung wird von der BBA erteilt, wenn das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das UBA ihr Einvernehmen gegeben haben. Der Pflanzenschutzdienst der Länder berät die Anwender von Pflanzenschutzmitteln, überwacht aber auch, ob die Anwendungsbestimmungen eingehalten werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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