KanzlerInnen, Personalräte und vor allem Frauenbeauftragte der Hochschulen aus der gesamten Bundesrepublik werden am 13. Mai 2002 auf der Fachtagung "Gestaltung EU-rechtskonformer Tarifverträge" die Modernisierung des BAT aus der Geschlechterperspektive diskutieren.
Erwerbstätige Frauen in der Bundesrepublik erhalten im Durchschnitt immer noch etwa ein Drittel weniger Entgelt als Männer. Diese geschlechtsspezifische Entgeltdifferenz wird bereits im Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) festgeschrieben. Der Anspruch auf Entgeltgleichheit ist aber sowohl im nationalen als auch im internationalen Recht verankert. Somit verstößt der BAT gegen die bereits 1975 von der EU in der Richtlinie 75/117/EWG (so genannte Lohngleichheitsrichtlinie) festgelegte Bestimmung: "Bei einem Arbeitsverhältnis darf für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Arbeitsnehmers eine geringere Vergütung vereinbart werden als bei einem Arbeitnehmer des anderen Geschlechts."
KanzlerInnen, Personalräte und vor allem Frauenbeauftragte der Hochschulen aus der gesamten Bundesrepublik werden am 13. Mai 2002 auf der Fachtagung "Gestaltung EU-rechtskonformer Tarifverträge" die Modernisierung des BAT aus der Geschlechterperspektive diskutieren.
Geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung im BAT nachzuweisen ist jedoch nicht einfach. Seit Jahren beschäftigen sich zwei Kommissionen der BuKoF (Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen der Bundesrepublik) mit diesem Thema, insbesondere mit der Analyse des BAT, dessen Strukturmerkmale bereits zur Entgeltdiskriminierung von Frauen führen. Auch die Gewerkschaft ÖTV und jetzt ver.di nehmen sich verstärkt diesem Thema an und organisierten bereits eine Reihe von Veranstaltungen, doch konkrete Änderungen des BAT sind bisher nicht vorgenommen worden.
So initiierte die BuKoF zum Nachweis für die ungleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit von Frauen und Männern in Verwaltung und im technischen Bereich der Hochschulen das EU-Projekt "Alles, was Recht ist. Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit durch diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung an Hochschulen", das von der Sozialforschungsstelle Dortmund durchgeführt wurde. Von der ÖTV wurde die von Frau Professorin Gertraude Krell, Freie Universität Berlin, in Auftrag gegebene Analyse "Diskriminierungsfreie Bewertung von (Dienstleistungs-)Arbeit" durchgeführt. Beide Projekte, die neue, im Unterschied zum BAT, sehr differenzierte Arbeitsbewertungs-Analyseinstrumente entwickelten, werden auf der Fachtagung vorgestellt. Zur Diskussion steht ebenfalls das aktuelle "100-Punkte-Programm" der Bundestarifkommission.
Termin: Montag, den 13. Mai 2002, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Tagungsort: Senatssaal der Humboldt-Universität, Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin
Informationen: Dr. Angelika Keune, stellv. Frauenbeauftragte der Humboldt-Universität, Organisatorin der Fachtagung, Mitglied der BuKoF-Kommission MMTV (Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung, Tel.: (030) 2093-3348 oder 2093-2840, e-mail: angelika=keune@ub.hu-berlin.de
Gabriele Hillebrand-Knopff, stellv. Frauenbeauftragte der Bergischen Universität-Gesamt- hochschule Wuppertal, Kommissionssprecherin der Kommission MMTV, Tel. 0202/4392903, e-mail: knopff@uni-wuppertal.de
Gitta Schmidt, stellv. Frauenbeauftragte der Universität Bielefeld, Kommissionssprecherin der Kommission "Modelle gegen Entgeltdiskriminierung", Tel.: 0521/106-4202
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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