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07.05.2002 17:17

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in das deutsche Recht

Christel Lauterbach Presse, Kommunikation und Marketing
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Umweltrechtliches Praktikerseminar der Justus-Liebig-Universität Gießen und des Naturschutzzentrums Hessen - Akademie für Natur- und Umweltschutz e.V., Wetzlar

    Ist dem Gesetzgeber mit der Verabschiedung der jüngsten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes der Einstieg in eine grenzüberschreitende nachhaltige Gewässerbewirtschaftung gelungen? Werden mit Hilfe des neuen Rechts bis zum Jahr 2015 wirklich alle Gewässer einen "guten Zustand" erreichen können, wie es das Bundesumweltministerium verspricht? Diesen und anderen Fragen wird sich beim Umweltrechtlichen Praktikerseminar am Dienstag, dem 14. Mai 2002, der Rechtsprofessor Dr. Michael Reinhardt, LL.M., von der Universität Trier stellen. Thema seines Vortrages ist die "Umsetzung" der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in das deutsche Recht. Eingeladen haben die Justus-Liebig-Universität Gießen und das Naturschutzzentrum Hessen - Akademie für Natur- und Umweltschutz e.V., Wetzlar. Seit mehr als zehn Jahren ist das Umweltrechtliche Praktikerseminar ein Forum für den Austausch von Gedanken und Meinungen zwischen Umweltrechtlern aus Wissenschaft und Praxis.

    Die Analyse des neuen Wasserhaushaltsgesetzes durch Prof. Dr. Reinhardt, der zu den renommiertesten Experten für Wasserrecht in Deutschland zählt, darf nicht zuletzt deshalb mit Spannung erwartet werden, weil der Referent noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im April diesen Jahres eine äußerst kritische Position eingenommen hat. Die Wasserrahmenrichtlinie oktroyiere dem nationalen Gesetzgeber ein "hochkomplexes System", dessen Praktikabilität "aufgrund der innerstaatlichen Erfahrungen nur skeptisch beurteilt werden kann", schreibt Reinhardt in einer juristischen Fachzeitschrift mit Blick auf das neue Bewirtschaftungskonzept, das für alle "Flussgebietseinheiten" die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen vorschreibt. Der Eingriff in die Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten sei nicht mehr von den Kompetenzen der Europäischen Union gedeckt, die Richtlinie enthalte "pseudonormative Leerformeln".

    Prof. Dr. Reinhardt ist Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier. Er ist Herausgeber der Zeitschrift für Wasserrecht und Mitherausgeber der Schriftenreihe "Umwelt- und Technikrecht".

    Die Veranstaltung, die von Prof. Dr. Klaus Lange geleitet wird, ist öffentlich. Sie beginnt um 18.15 Uhr im - ausgeschilderten - Raum 021 des Vorlesungs- und Seminargebäudes der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, (Licher Straße 68, 35394 Gießen). Mit einem Vortrag von Dr. Detlef Czybulka, Professor an der Universität Rostock, wird das Umweltrechtliche Praktikerseminar am Donnerstag, dem 6. Juni 2002, fortgesetzt.

    Kontakt:

    Prof. Dr. Klaus Lange
    Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre
    Hein-Heckroth-Straße 5
    35390 Gießen
    Tel.: 0641/99-21181
    Fax: 0641/99-21189
    Email: klaus.lange@recht.uni-giessen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-giessen.de/~g106


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Politik, Recht, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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