Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1995 gefordert, die Praxis des Schwangerschaftsabbruchs immer wieder einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) begleitet und hinterfragt die Entwicklung permanent. Die Arbeitsgruppe der DGGG zum Schwangerschaftsabbruch hat nun Vorschläge zur Verbesserung der Pränatalen Diagnostik (PND) und der Vermeidung von Spätabbrüchen bei Lebensfähigkeit des Kindes erarbeitet und stellt sie zur Diskussion.
Prof. Hans Georg Bender, Präsident der DGGG, fordert eine detaillierte Analyse der 177 Spätabbrüche des vergangenen Jahres (2000 waren es 154) und die Wiedereinführung einer differenzierten Dokumentation und Statistik, denn die Ärzte sehen sich einem Dilemma ausgesetzt, da in vielen Fällen die medizinische- eine embryopathische Indikation ist.
"Wir wollen keinen Abbruch nach Eintritt der Lebensfähigkeit des Kindes durchführen. Nur wenn das Kind eindeutig durch seine Krankheit nicht lebensfähig wäre oder wenn schwere gesundheitliche Risiken für die Mutter zu erwarten sind, sollten Ausnahmen möglich sein," so Bender. Untersuchungen zeigen, dass in vielen Fällen eine verbesserte Pränatale Diagnostik die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht und damit ein Spätabbruch bei Lebensfähigkeit des Kindes vermieden werden könnte. Während für die Frau und die Familie der Arzt der Hauptansprechpartner sein sollte, schlägt Bender eine interdisziplinäre Kommission bei der Bewertung von Spätabbrüchen vor. "Wir brauchen ein Gremium, dass den behandelnden Arzt berät und auch gegenüber der Gesellschaft Verantwortung mitträgt," fordert Bender.
Prof. Klaus Diedrich, Leiter der Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch und 1. Vizepräsident der DGGG, sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Beratung zur Pränatalen Diagnostik. In der 8.-10. Woche, bereits vor der ersten Ultraschalluntersuchung, sollen die Frauen und Familien eine umfassende Beratung über PND erhalten. Vor jeder weiteren Untersuchung hat eine gezielte Information mit Dokumentationspflicht zu erfolgen. Sowohl vor der Durchführung einer PND und erst recht bei einem auffälligen Ergebnis nach PND sollen die Eltern mindestens drei Tage Bedenkzeit wahrnehmen: "Eltern brauchen Zeit, damit sie eine überlegte und selbstverantwortete Entscheidung treffen können," so Diedrich.
Für Anfragen stehen zur Verfügung: Prof. Hans Georg Bender (Tel. 0211/ 811-7500)
Prof. Klaus Diedrich (Tel. 0451/500-2133)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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