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21.05.2002 11:36

Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zum 32. Rahmenplan

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Auf seinen Frühjahrssitzungen in Mannheim hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zum 32. Rahmenplan für den Hochschulbau verabschiedet. Mit diesen Empfehlungen kommt der Wissenschaftsrat der im Hochschulbauförderungsgesetz festgelegten Aufgabe nach, Bedarf und Qualität von Bauvorhaben, Großgeräten und Erstausstattungen für Hochschulen zu prüfen, die von Bund und Ländern zu je 50 % finanziert werden.

    Seit nunmehr 30 Jahren sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates wegweisend für den Ausbau und die kontinuierliche Modernisierung des deutschen Hochschulsystems. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurden von Bund und Ländern im Zeitraum 1970-2001 knapp 50 Mrd. Euro investiert. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Ausbau des Hochschulsystems in Deutschland von einer überregionalen, d.h. bundesweiten Perspektive geprägt ist. Dies wurde besonders deutlich bei den diesjährigen Empfehlungen zur Beschaffung von Höchstleistungsrechnern in Stuttgart und München (siehe Pressemitteilung 13/02).

    Für den 32. Rahmenplan sind von den 16 Bundesländern tendenziell weniger neue Vorhaben angemeldet worden. Eine Ausnahme bildet Sachsen, das viele Vorhaben neu oder nach Kategorie I zur Aufnahme in den Rahmenplan angemeldet hat.

    Bei den alten Ländern fallen insbesondere diejenigen großen Flächenstaaten auf, die seit Jahren anhaltend hohe Investitionen tätigen. Baden-Württemberg und Bayern verfolgen neben der Sanierung und dem Bestandserhalt im Rahmenplan gezielt Vorhaben zur Profilierung und Schwerpunktbildung sowie zur Innovationsförderung (Lebenswissenschaften, Angewandte Informatik). Bemerkenswert ist in diesem Jahr Hessen, das insbesondere die Hochschulstandorte Frankfurt/Main mit 800 Mio. Euro und Darmstadt mit 130 Mio. Euro jeweils innerhalb von 13-15 Jahren fördern will. In Berlin sollen sich die allgemeinen Ausgabensenkungen im Zeitraum 2002 bis 2005 nicht proportional auf den Hochschulbereich auswirken. Die Hochschulen haben bei den investiven und konsumtiven Zuschüssen aufgrund der geltenden Hochschulverträge weiterhin Planungssicherheit. Sie erfahren nach Angabe des Landes mit den fortgeschriebenen Verträgen 2003 bis 2005 per saldo einen Aufwuchs ihrer Finanzmittel.

    Insgesamt bewegt sich das mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates verabschiedete Investitionsvolumen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro für das Jahr 2003 auf einem außerordentlich hohen Niveau. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Karl Max Einhäupl, stellt fest: "Der Wissenschaftsrat begrüßt, dass Bund und Länder der Modernisierung der Hochschulen offenbar sehr hohe Bedeutung beimessen. Natürlich werden nicht alle diese Investitionspläne in vollem Umfang realisiert. Aber selbst unter Berücksichtigung dieser Tatsache halte ich es für ausgeschlossen, dass die für den empfohlenen Ausbau erforderlichen, zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von mehreren 100 Mio. Euro von Bund und Ländern bereitgestellt werden. Für das Jahr 2003 würde das auf ca. 600 Mio. Euro hinauslaufen, die zu 50 % von Bund und Ländern aufzubringen wären. Insofern kann man Bund und Länder nur auffordern, ihre Haushaltsansätze deutlich anzuheben."

    Hinweis: Die Stellungnahmen zum 32. Rahmenplan für den Hochschulbau 2003-2006 werden in Kürze im Netz als Volltext veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per eMail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.


    Weitere Informationen:

    http://wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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