Wissenschaftsrechtliche Tagung "Hochschuldienstrechtsreform und die Umsetzung in Landesrecht"
Hochschulleitungen und Ministerien tagen vom 27. bis 29. Mai in Tübingen
Die Universität Tübingen und der Verein zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrechts e. V. richten vom 27. bis 29. Mai 2002 eine wissenschaftliche Tagung zur Hochschuldienstrechtsreform aus. Die Reform des Hochschuldienstrechts durch die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes wurde in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers beurteilt. Insbesondere ging es dabei um die neue Personalstruktur, die Einführung des Juniorprofessors, ein neues Befristungsrecht für wissenschaftliche Mitarbeiter und die leistungsbezogene Besoldung der Professoren und der Hochschulleitungen. Ziel der Veranstaltung ist eine kritische Bewertung der Gesetzgebung und die Darstellung der Umsetzungsprobleme des Hochschulrahmengesetzes in den Bundesländern. Einbezogen wird der internationale Vergleich. Die Referenten sind ausgewiesene Hochschulrechtler und Praktiker. Zielgruppe sind die Mitglieder von Hochschulleitungen, Vertreter von Ministerien und Hochschulverwaltungen. Noch nie hat eine derartige Veranstaltung ein vergleichbares Echo gefunden: Es werden ca. 160 Teilnehmer erwartet.
Die Ergebnisse der Tagung werden Ihnen in einer Pressekonferenz vorgestellt, zu der ich Sie für
Mittwoch, den 29. Mai, 14 Uhr in Sitzungssaal 02, Alte Botanik, Wilhelmstr. 5
sehr herzlich einlade. Ihre Gesprächspartner werden voraussichtlich sein: Dr. Marina Frost, Kanzlerin der Universität Göttingen, Prof. Dr. Dieter Leuze, Rechtsanwalt aus Essen, der Kanzler der Universität Tübingen, Prof. Dr. Georg Sandberger, und der Rektor der Universität Tübingen, Prof. Dr. Eberhard Schaich, der als Referent an der Tagung mitwirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seifert
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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