Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz NRW
zur Perspektive von Bildung, Wissenschaft und Forschung und
zur vorgesehenen Einführung von Gebühren an den Hochschulen
in Nordrhein-Westfalen
I
Bildung, Wissenschaft und Forschung müssen Priorität haben
Die Landesrektorenkonferenz appelliert an die Landesregierung, der dramatischen Haushaltslage nicht mit Einsparungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu begegnen. Damit würden sich die aus der Unterfinanzierung des Hochschulbereichs resultierenden Probleme verschärfen, sich zugleich die Chancen der jungen Generation entgegen den bisherigen politischen Festlegungen und Bemühungen verschlechtern.
Investitionen in diesem Bereich sind Investitionen in die Zukunft und sichern den Wissenschaftsstandort NRW. Dies darf nicht durch kurzsichtige Spareffekte gefährdet werden.
II
Der Qualitätspakt muss eingehalten und fortgeschrieben werden
Der Qualitätspakt hat den Hochschulen große Opfer abverlangt, hat ihnen dafür aber auch mehrere Jahre Arbeits- und Planungssicherheit garantiert. Daher bestehen die Hochschulen darauf, dass diese Vereinbarung eingehalten wird. Sie erwarten vom Land nach Ablauf der ersten Vertragsphase zum Ende des Jahres 2004 eine angemessene Fortschreibung der garantierten Ausstattung und Arbeitsbedingungen, den Schutz vor weiteren Restriktionen und die Fortschreibung des Innovationsfonds, um NRW als einen leistungsstarken Standort für Lehre und Forschung zu erhalten. Eine einseitige Aufkündigung des Qualitätspaktes würde das Vertrauen in das neu begonnene partnerschaftliche Verhältnis auf lange Zeit zerstören.
III
Gebührenfreiheit für das Erststudium
Die Landesrektorenkonferenz hält die derzeitige Diskussion um die Einführung von Gebühren an den Hochschulen insbesondere auch vor dem Hintergrund des bisher von Ministerin Behler propagierten Studienkontenmodells für falsch und nicht ausreichend durchdacht.
Die Landesrektorenkonferenz lehnt die von der Landesregierung NRW geplante Einführung von Einschreibgebühren für Studierende ab. Sie bekräftigt, dass jedes Erststudium grundsätzlich gebührenfrei sein muss. Im Übrigen sind Gebühren nur diskutabel, wenn diese in den Hochschule zur Verbesserung der Lehre verbleiben.
IV
Zentral- und Programmmittel müssen erhalten werden
Die Landesrektorenkonferenz wendet sich entschieden gegen eine Reduzierung der bisherigen Zentral- und Programmmittel. Diese Mittel müssen zumindest in der bisherigen Höhe erhalten bleiben, um auch nur annähernd dem Anspruch zu genügen, den die Politik dem Wissenschaftsstandort NRW zugeteilt hat.
Weitere Informationen:
LRK-Geschäftsstelle
Anne Bormann
Tel.: 02331/987-4070
Email: Anne.Bormann@FernUni-Hagen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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