Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 in Bonn einstimmig ein Rahmencurriculum Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) beschlossen. Eine solche Weiterbildung diene der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, sichere die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trage dem Inklusionsgedanken Rechnung, so der Hauptausschuss (HA) in seiner Empfehlung.
Die ReZA greift die eigenen Vorgaben des HA zur Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen auf, wonach für eine entsprechende Berufsausbildung grundsätzlich eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder erforderlich ist.
Das Rahmencurriculum wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von einer Projektgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke unter Beteiligung eines Fachbeirates auf Basis der in der BIBB-Rahmenregelung genannten acht Kompetenzfelder erarbeitet. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Themen Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Behinderungen, personenbezogene Förderplanung, qualifizierte Zusammenarbeit mit den Berufsschulen und Übergänge in Vollausbildungen.
Der BIBB-Hauptausschuss, das auch als „Parlament der Berufsbildung“ bezeichnete oberste BIBB-Gremium, hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes an.
Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses im Wortlaut:
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/Empfehlung_154_Rahmencurriculum.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Gesellschaft, Pädagogik / Bildung
überregional
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Deutsch
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