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05.06.2002 10:09

ACHTUNG: Pressetermin am 7. Juni, 10.00 Uhr - Flüchtlingsschutz und Menschenrechte

Andrea Benthien Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Potsdam

    Tagung am 7. und 8. Juni 2002 an der Universität Potsdam

    Die dritte gemeinsame Tagung des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam und des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz findet am 7. und 8. Juni 2002 in Potsdam statt. Sie steht unter dem Titel "Human Rights of Refugees and a Single, Fair and Efficient Asylum Procedure". Die internationale Konferenz, zu der sich Vertreter aus den USA, Kanada und aus mehr als zehn europäischen Ländern angekündigt haben, beschäftigt sich mit aktuellen menschenrechtlichen Problemen des Flüchtlingsschutzes.
    Im Zuge der Globalisierung und der Weiterentwicklung der Europäischen Union ist die europäische Harmonisierung des Flüchtlingsrechts eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt sich die Frage, ob ein einheitliches Verfahren für alle Formen der Flüchtlingsanerkennung angestrebt werden sollte. Dieser Problematik widmet sich die Tagung insbesondere im Hinblick auf die Asylgewährung und den vorübergehenden Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge.
    Fachleute aus Wissenschaft und Praxis werden sich in diesem Zusammenhang auf zwei Themenschwerpunkte des internationalen Flüchtlingsrechts konzentrieren. Auf der Konferenz werden die für den Flüchtlingsschutz maßgeblichen Grundsätze des Völker- und Europarechts dargestellt sowie die unterschiedlichen Formen des Flüchtlingsschutzes und die Anforderungen an das Verfahren für die Flüchtlingsanerkennung diskutiert. Auf dem Programm der Veranstaltung stehen ebenso Berichte von Praktikern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die in ihren Ländern bestehenden Asylverfahren. Die Experten werden die nationalen Verfahrensweisen miteinander vergleichen und die Bedingungen für die Einführung eines harmonisierten Verfahrens analysieren. Die bisherigen Regelungen lassen es zu, dass ein erfolgreich abgeschlossenes Asylverfahren in einem anderen EU-Land nicht anerkannt wird. Die Verfahrensharmonisierung soll diesen Zustand überwinden. Das so genannte single asylum procedure soll gewährleisten, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein einheitliches Verfahren anzuwenden. Damit wäre ein in einem Mitgliedstaat abgeschlossenes Asylverfahren gleichzeitig auch in allen übrigen Ländern wirksam.

    Unterstützt wird die Veranstaltung vom German Marshall Fund der Vereinigten Staaten von Amerika, der sich für die Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und Europa im Geiste des Marshallplans der Nachkriegszeit einsetzt und den Austausch von Ideen anregt und fördert.

    Hinweis an die Redaktionen:
    Zeit der Tagung: 7. und 8. Juni 2002, Beginn: 7. Juni, 9.00 Uhr
    Ort der Tagung: Universitätskomplex Am Neuen Palais, Haus 8, Auditorium maximum

    ACHTUNG:
    Am 7. Juni 2002 stehen Ihnen von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr (Universitätskomplex Am Neuen Palais, Haus 8, Foyerräume) als Gesprächs- und Interviewpartner zur Verfügung:
    Prof. Dr. Eckart Klein, Direktor des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam und
    Prof. Dr. Kay Hailbronner, Direktor des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Anne Dieter aus dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam telefonisch unter 0331/977-3454, E-Mail: dieter@rz.uni-potsdam.de

    Das Tagungsprogramm faxen wir Ihnen gern auf Anforderung zu.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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