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10.06.2002 12:50

Uni Bonn: Regeln für gute wissenschaftliche Praxis

Dr. Andreas Archut Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Der Senat der Universität Bonn hat jetzt Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Damit will sie eine hohe Qualität der Forschung und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sichern und Betrug und Fälschung im Wissenschaftsbetrieb vorbeugen. Zentrale Forderungen sind eine angemessene Betreuung der Nachwuchsforscher und Transparenz beim Umgang mit Daten und Veröffentlichungen.

    Insbesondere den Leitern von Forschungsgruppen kommt bei der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eine Schlüsselrolle zu, wie der Senat der Universität konstatiert. Sie seien dafür verantwortlich, dass Graduierte, Promovenden und Studierende angemessen betreut werden. Und bei der Bewertung von Leistungen soll Originalität stets vor Quantität gehen. Dies gilt für die Verleihung von akademischen Graden genauso wie für Beförderungen oder Berufungen.

    Die Ordnung verpflichtet Bonner Wissenschaftler, ihre Resultate nachvollziehbar zu dokumentieren. Primärdaten, die als Grundlagen für Veröffentlichungen dienen, sollen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Der Senat betont außerdem, dass alle Autoren einer wissenschaftlichen Veröffentlichung gemeinsam die Verantwortung für deren Inhalt tragen. Eine sogenannte "Ehrenautorschaft" schließt der Senat ausdrücklich aus.

    Mit den jetzt veröffentlichten Regeln will die Bonner Universität eine wissenschaftliche Arbeitsweise fördern, die Fehlverhalten von vornherein entgegenwirkt. Verfahrensrichtlinen für den Fall von Verstößen hatte die Universität bereits 1998 beschlossen. Mit ernsten Folgen hat beispielsweise zu rechnen, wer Daten erfindet oder fälscht, von anderen abschreibt, deren Ideen stiehlt (insbesondere als Gutachter) oder ihre Forschungstätigkeit sabotiert. Aber auch die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Mitwisserschaft und die Mitautorenschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen werden als Fehlverhalten verfolgt. Neben arbeitsrechtlichen Sanktionen drohen akademische, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen.

    Mit den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erfüllt die Universität Bonn auch ein Forderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die DFG hatte den deutschen Hochschulen solche Regeln zur Bedingung für eine künftige Forschungsförderung gemacht. Sie reagierte damit auf eine in der wissenschaftlichen Community intensiv geführter Debatte, die von mehreren spektakulären Fällen von Wissenschaftsbetrug in den 90er Jahren ausgelöst worden war.

    Nachzulesen sind die Regeln im Internet unter http://www.uni-bonn.de >> Aktuelles >> Downloads.


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-bonn.de/Aktuelles/Downloads.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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