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11.06.2002 13:12

IFSt untersucht Entwicklung der Sozialleistungen in Ost- und Westdeutschland

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Haushaltsrisiko für die öffentliche Hand bleibt im Bereich der Sozialausgaben hoch

    Auch zehn Jahre nach der Wiedervereinigung spiegelt die Sozialleistungsquote die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ost und West wider. Im Jahr 2000 haben die gesamtdeutschen Sozialleistungen mit 1,3 Billionen DM oder 31,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ein neues Rekordniveau erreicht. In den "neuen" Bundesländern belief sich die Quote auf 48,5 Prozent. Nahezu jede zweite dort erwirtschaftete Mark wird also für soziale Zwecke ausgegeben. In den "alten" Bundesländern dagegen fiel die Quote mit 29,6 Prozent um gut ein Drittel geringer aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Menschen in den "neuen" Bundesländern üppiger aus den Töpfen der sozialen Sicherungssysteme bedient werden; denn in beiden Teilen Deutschlands betrugen die Sozialleistungen pro Kopf rund 15.000 DM. Verantwortlich für die höhere "Ost-Quote" ist das niedrigere Sozialprodukt in den "neuen" Ländern.

    In Westdeutschland entfallen drei Fünftel und in Ostdeutschland sogar vier Fünftel aller Sozialleistungen einschließlich der so genannten Beiträge des Staates auf die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Zukunftsaussichten für die Finanzen dieser vier Zweige der Sozialversicherung sind alles andere als günstig. Bei der Rentenversicherung konnte nur eine Senkung der Mindestrücklage den erneuten Anstieg der Beitragssätze vorläufig verhindern. Bei der Krankenversicherung sind die Beitragssätze bereits auf breiter Front gestiegen. Bei der Pflegeversicherung ist die Aufzehrung der Reserven und damit die Notwendigkeit von Beitragssatzsteigerungen absehbar. Und bei der Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls keine Beitragssatzsenkung in Sicht.

    Doch nicht nur im Bereich der klassischen Sozialversicherung sind die Haushaltsrisiken hoch. So muss der so genannte Familienleistungsausgleich - soweit es um die der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entsprechende Berücksichtigung des Existenzminimums von Kindern geht, ist sie systemwidrig in die Sozialleistungen einbezogen - auch künftig der Entwicklung des Existenzminimums für Kinder angepasst werden. Sorgen bereitet auch die Finanzierung der Pensionen und der Zusatzversorgung der nicht-beamteten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Westdeutschland. Abstriche beim Versorgungsniveau erscheinen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus demographischen Gründen unvermeidbar. Bei der Zusatzversorgung wird außerdem über einen Wechsel vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren nachgedacht. Und schließlich bleibt das Haushaltsrisiko für die Sozialhilfeträger in beiden Teilen Deutschlands hoch, wenn es nicht gelingt, mehr Leistungsanreize zur Arbeitsaufnahme in das System der Sozialhilfe einzubauen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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