Das Präsidium der Universität Hamburg hat für den künftigen Umgang mit Umfragen unterschiedlicher Organisationen und Unternehmen sowie Anfragen zu Datenlieferungen über die Universität folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
1. Die Universitätsleitung und die Einrichtungen der Universität liefern
grundsätzlich keine Daten und beteiligen sich nicht an Umfragen, die geeignet sind, deutsche und internationale Universitäten gegeneinander auszuspielen.
2. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anfragen, zu deren Beantwortung eine gesetzliche Vorschrift (etwa Kleine Anfragen aus dem Parlament) oder ein von der Universität anerkanntes öffentliches Interesse besteht. Soweit solche Anfragen nicht von Organisationen oder Institutionen der öffentlichen Hand erfolgen, wird die Beantwortung nur gegen Vollkostenrechnung durchgeführt. Davon ausgenommen sind Anfragen aus Anlass wissenschaftlicher Untersuchungen, an deren Zustandekommen die Universität Hamburg ein Interesse hat.
3. Über Ausnahmen von der Grundsatzregelung entscheidet der Präsident.
Begründung:
Wie auch andere deutsche Universitäten erreichen die Universität Hamburg wöchentlich mehrere Anfragen mit der Bitte um Datenlieferungen aus dem Geschehen der Universität oder Meinungs- und Einstellungsumfragen zu universitären Sachverhalten. Die Flut dieser Anfragen hat ein Ausmaß erreicht, dass ihre ständige Beantwortung inzwischen den Kernauftrag von Verwaltung und Wissenschaft in der Universität erheblich beeinträchtigt und mit wachsenden Kostenaufwendungen für die Recherche und Aufbereitung verbunden ist. Darüber hinaus sind nahezu alle Anfragen (abgesehen von solchen, die dem Zweck der demokratischen Kontrolle der Universität als öffentliche Einrichtung dienen) von erheblichen methodischen Mängeln gekennzeichnet, so dass deren Ergebnisse immer wieder zu teilweise erheblichen Verzerrungen von Darstellungen der Universität führen. Dieses gilt insbesondere für Rankings, aber auch für Befragungen von Personal oder Studierenden über deren Einschätzungen und Absichten hinsichtlich ihrer eigenen beruflichen Zukunft. Solche Befragungsergebnisse, die oftmals auf entschieden zu kleinen Stichproben beruhen und einfachste statistische Gütekriterien nicht berücksichtigen, haben gleichwohl Auswirkungen auf die Bewertung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Universität und damit auf das
Bewerbungsverhalten von Studierenden, auf die Zuwendungsbereitschaft von Staat und Drittmittelgebern.
Vor diesem Hintergrund hält es das Präsidium für nicht länger verantwortbar, Organisationen, Institutionen und Unternehmen mit Datenlieferungen zu versehen, die gegebenenfalls geeignet sind, den Mitgliedern der Universität zu schaden. In Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Mitglieder der Universität und die Einrichtung als Ganze sieht sich das Präsidium deshalb gezwungen, dafür zu sorgen, dass die Universität nicht selbst die Voraussetzungen für Schlussfolgerungen auf die Universität liefert, deren Folgen nicht beherrschbar sind. Solange und wenn An- und Abfragen sowie die Verarbeitung der Ergebnisse nicht methodisch einwandfrei möglich sind, findet eine Beteiligung der Universität bis auf weiteres nicht statt.
Für Rückfragen:
Christiane Kuhrt
Universität Hamburg
Referentin des Präsidenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040-428 38-18 04, Mobil: 0160-700 26 90
E-Mail: christiane.kuhrt@uni-hamburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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