Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock, erklärte angesichts der massiven Bauinvestitionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Universität und der anhaltenden Debatte um die Grundfinanzierung der Universitäten in Deutschland: „Ich bin für die Abschaffung des Kooperationsverbotes. Sinnvoll wäre es, wenn der Bund die Finanzierung des Hochschulbaus übernehmen würde. Dann hätten die Länder mehr Spielraum bei der Grundfinanzierung ihrer Universitäten und Hochschulen.“
Die Grundfinanzierung der Universitäten Deutschlands ist durch die Exzellenzinitiative des Bundes und eine anhaltend steigende Nachfrage nach Studienplätzen zu einem Dauerthema geworden. Nie standen die höchsten Bildungseinrichtungen des Landes derart im Fokus des öffentlichen Interesses, nie waren sie so begehrt wie heute, nie aber auch so unterfinanziert, wenn man nicht zu dem kleinen Kreis der elf Exzellenzuniversitäten gehört. Wie also sollen die Universitäten künftig finanziert werden, um den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen entsprechen zu können? Wer bekommt wie viel, wofür und von wem?
Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Land hinsichtlich der Hochschulfinanzierung ist nicht mehr zeitgemäß. Es stellt vor allem diejenigen Bundesländer vor große finanzielle Schwierigkeiten, die über eine attraktive Hochschullandschaft verfügen, aber strukturschwach sind. Gerade für diese Länder ist der Hochschulsektor für die Landesentwicklung aber von ganz entscheidender Bedeutung. Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinen zwei alten, traditionsreichen Universitäten Rostock (gegründet 1419) und Greifswald (gegründet 1456) und vier Hochschulen dafür ein sehr gutes Beispiel.
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Rektor Prof. Dr. Wolfgang Schareck
Foto: ITMZ/Uni Rostock
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Deutsch
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