Verlängerter Ladenschluß hat für die Beschäftigung wenig gebracht - Betriebsbefragung im Einzelhandel zu veränderten Öffnungszeiten und Personaleinsatzstrategien
In Folge des neuen Ladenschlußgesetzes hat weniger als die Hälfte der Einzelhandelsbetriebe (46,1 Prozent) ihre Öffnungszeiten verändert. Im Schnitt haben diese Betriebe jetzt 54 Stunden pro Woche geöffnet, 5,2 Stunden länger als vorher. Auf die Beschäftigung hat das jedoch so gut wie keine positiven Wirkungen gehabt: Zwei Drittel der Betriebe (64 Prozent) praktizieren verlängerte Öffnungszeiten mit dem alten Personalbestand, 36 Prozent erhöhten das Arbeitsvolumen. Nur 6,2 Prozent aller Einzelhandelsbetriebe haben im Zuge geänderter Öffnungszeiten zusätzliches Personal eingestellt. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Betriebsbefragung, die das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) zusammen mit dem Institut zur Erforschung sozialer Chancen (ISO/Köln) und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW/Berlin) für das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium durchgeführt hat.
Für die Studie wurden die Angaben von 673 Betrieben des Einzelhandels mit insgesamt rund 55.000 Beschäftigten ausgewertet, die von November 1996 bis März 1997 schriftlich befragt wurden. "Die Ergebnisse zeigen, daß die Betriebe bei der Einstellung von zusätzlichem Personal äußerst zurückhaltend handeln, weil sie sich der künftigen Umsatzentwicklung nicht sicher sind," stellt Prof. Dr. Gerhard Bosch, Vizepräsident des Instituts Arbeit und Technik, fest. Zum Teil wurden die Öffnungszeiten verschoben - bei späterem Beginn blieben die Läden länger offen -, Vollzeitbeschäftigte leisteten Überstunden und Teilzeitbeschäftigte arbeiteten länger. Wie die Studie zeigt, werden die veränderten Öffnungszeiten in längerfristig angelegte Strategien zur Rationalisierung der Beschäftigtenstruktur eingebaut: Teilzeitbeschäftigung und der Anteil geringfügig Beschäftigter wachsen.
Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ist mit 54,5 Prozent überdurchschnittlich hoch, insbesondere bei den Teilzeitbeschäftigten (84 Prozent) und Aushilfskräften (67,5 Prozent). Über zwei Drittel (69,1 Prozent) des Arbeitsvolumens im Einzelhandel wird durch die Vollzeitbeschäftigten, knapp ein Drittel (30,9 Prozent) durch die Teilzeitbeschäftigten (24,8 Prozent) und Aushilfskräfte (6,1 Prozent) abgedeckt. Während die Vollzeitkräfte überwiegend (63,1 Prozent) täglich gleiche Arbeitszeiten haben, werden Teilzeitbeschäftigte viel flexibler eingesetzt: Nur die Hälfte von ihnen arbeitet in dem starren und verläßlichen System täglich gleicher Arbeitszeiten, die anderen werden flexibler eingesetzt, 28,8 Prozent sogar in der hochflexiblen Einsatzform nach Bedarf.
Seit Einführung des neuen Ladenschlußgesetzes können die Läden nun montags bis freitags ab 6 Uhr und bis 20 Uhr sowie samstags bis 16 Uhr öffnen. Die Spannbreite möglicher Öffnungszeiten erweiterte sich damit um 12,5 Stunden wöchentlich. Ausgeschöpft werden die möglichen Öffnungszeiten nun zu rund 62,5 Prozent (vorher 70 Prozent). Interessant ist, daß vor allem Betriebe, die schon vorher mit Ausnahmegenehmigung länger offen halten durften (z.B. Tankstellen), ihre Öffnungszeiten ausgeweitet haben (63,8 Prozent gegenüber 43,9 Prozent bei Betrieben, die den allgemeinen Vorschriften unterlagen). Offensichtlich geraten Betriebe mit bisher exklusiven Öffnungsmöglichkeiten unter Druck. Um ihre Monopolstellung zu verteidigen, versuchen sie, ihre bisherigen Öffnungszeiten weiter auszudehnen. "Damit dürfte die Liberalisierung des Ladenschlusses bei diesen Betrieben Folgewirkungen haben, die auf eine Verfügbarkeit rund um die Uhr zielen," vermutet der Arbeitsmarktforscher Bosch.
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Prof. Dr. Gerhard Bosch
Durchwahl: 1707-117
Dr. Alexandra Wagner
Durchwahl: 1707-143
Pressereferentin
Claudia Braczko
Munscheidstraße 14
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