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09.07.2002 11:54

Brauchen Mütter rehabilitative Maßnahmen?

Christa Möller Stabsstelle Kommunikation
Medizinische Hochschule Hannover

    Forschungsverbund setzt sich für Mutter-Kind-Rehabilitation ein

    Am 12. Juli 2002 wird der Bundesrat über das Gesetz zur Verbesserung der Prävention und Rehabilitation für Mütter entscheiden. Inhalte sind die Vollfinanzierung und Qualitätssicherung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen für Mütter und Kinder.

    Zur Information der Öffentlichkeit stellt der "Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder" die Dokumentation seines II. Wissenschaftlichen Symposiums vor, das im November 2001 in Berlin stattfand. Das Buch trägt den Titel "Brauchen Mütter rehabilitative Maßnahmen?" und erscheint als zweiter Band der Reihe "Gesundheitsforum für Mütter und Kinder". Darin werden die Ergebnisse fünfjähriger Forschungsarbeit zur Effektivität und Effizienz von Maßnahmen der Mütter- und Mutter-Kind-Rehabilitation präsentiert. Der Gesetzentwurf greift die wesentlichen Forderungen des Symposiums auf:

    1. Vollfinanzierung der Maßnahmen durch die Krankenkassen

    2. Verpflichtung der Einrichtungen zur internen und externen Qualitätssicherung

    Die Notwendigkeit, Familien, Mütter und ihre Kinder besser zu fördern, ist unumstritten. "In der Gesundheitsversorgung werden aber deutliche Defizite sichtbar, unter anderem durch Entscheidungen einzelner Krankenkassen", sagt Dr. Jürgen Collatz. Er leitet den 1996 gegründeten "Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder" an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Seither haben über 50 Mütter- und Mutter-Kind-Einrichtungen mitgearbeitet, um ein internes und externes Qualitätsmanagement-Konzept einzuführen und um Grundlagenforschung zur Frauen- und Kindergesundheit sowie zur Effektivität der Rehabilitationseinrichtungen zu betreiben. Das Ergebnis: Die präventiven und rehabilitativen Maßnahmen erreichen vor allem hoch belastete und gesundheitsgefährdete Mütter und Kinder zu einem frühen Zeitpunkt. Chronische Krankheitsverläufe werden vermieden. Eines ist für Dr. Collatz besonders wichtig: "Damit das Gesetz tatsächlich zur Verbesserung beitragen kann, wird es darauf ankommen, dass die Krankenkassen bürokratische Hindernisse im Bewilligungsverfahren abbauen und das mütterspezifische Leitsyndrom als Hauptindikation anerkennen."

    Weitere Informationen gibt gern Dr. Jürgen Collatz, Telefon: (0511) 72 48 566, E-Mail: forschungsverbund-langenhagen@t-online.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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